Reinigungsleistungen in 7 Sommerbädern der BBB Referenznummer der Bekanntmachung: BBB-2023-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabeplattform.bwb.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185ee2b325c-de9af38283c90e4
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen in 7 Sommerbädern der BBB
Grund- und Unterhaltsreinigungsleistungen an 7
Sommerbadstandorten des Auftraggebers im Stadtgebiet von
Berlin
Berliner Bäder-Betriebe AöR
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Deutschland
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Grund- und
Unterhaltsreinigungsleistungen an den folgend aufgeführten 7 Sommerbadstandorten des Auftraggebers im Stadtgebiet von Berlin.
- Sommerbad Kreuzberg
- Sommerbad Olympiasatdion
- Sommerbad Staaken West
- Sommerbad Humboldthain
- Sommerbad Seestraße
- Sommerbad Pankow
- Sommerbad Mariendorf
Es ist vorgesehen, die Leistungen für den festen Zeitraum vom 15. April 2023 bis zum 31. Oktober 2023 zu vergeben.
Darüber hinaus kann der Leistungszeitraum durch den Auftraggeber optional dreimal um den Zeitraum 01. April bis 31. Oktober für die Jahre 2024, 2025 und 2026 verlängert werden.
Darüber hinaus kann der Leistungszeitraum durch den Auftraggeber optional dreimal um den Zeitraum 01. April bis 31. Oktober für die Jahre 2024, 2025 und 2026 verlängert werden.
Der Leistungszeitraum kann durch den
Auftraggeber optional dreimal um den Zeitraum 01. April bis 31.
Oktober für die Jahre 2024, 2025 und 2026 verlängert
werden.
Es gelten die Bedingungen gemäß Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf.
(b) Alternativer Nachweis
Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(a) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(b) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2020, 2021, 2022)
(a) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Sach-, Personen und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro sowie je Schadensfall für das Abhandenkommen von über-assenen Schlüsseln des Auftraggebers [Betrag gelöscht] Euro betragen.
(b) Umsatz
Bezogen auf den Gesamtumsatz wird ein Mindestjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] Euro gefordert.
Hinsichtlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags wird ein Mindestjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] Euro gefordert.
(a)Referenzen
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
(b) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters beziehungsweise des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2020, 2021, 2022) ersichtlich werden.
Daneben ist die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten für die letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2020, 2021, 2022) anzugeben, die sich mit Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags befassten.
(c) Technische Ausrüstung
Erklärung, aus der ersichtlich wird, welche Technische Ausrüstung der Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft zur Leistungserbringung verwendet.
(d) Qualitätssicherung
Erklärung, aus der ersichtlich wird, welche Maßnahmen der Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft zur Qualitätssichrung anwendet.
(e) Angabe von Umweltmanagementmaßnahmen
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft während der Auftragsausführung anwendet.
(f) Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern bereits eine derartige Aussage möglich ist.
(a) Referenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens drei, in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten, Referenzaufträgen gefordert. Diese Referenzaufträge müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Merkmalen mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
entsprechend Vergabeunterlagen
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs-
und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dezember 2026 soweit alle Verlängerungsoptionen gezogen werden
Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind über die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin an den Auftraggeber zu richten. Eine mündliche beziehungsweise fernmündliche Kontaktaufnahme ist gem. § 9 Abs. 2 VgV nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen.