Migration und Digitalisierung Altakten

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 241-694709)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Migration und Digitalisierung Altakten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit dem Übergang der Aufgaben von den Bundesländern hin zur Autobahn GmbH des Bundes übernimmt der AG alle zur Aufgabenerfüllung notwendigen Altakten aus allen 16 Bundesländern.

Die Altakten unterteilen sich in folgende Aktentypen

• Papierunterlagen (z. B. Aktenordner, Hängeregister, Pläne)

• weitere Medien (z. B. Microfiches und -filme, VHS-Kassetten, DVDs, CDs/CD-ROMs, Dias, Fotos).

Der Gesamtumfang der Papierunterlagen beläuft sich auf ca. 105 lfd. km, bestehend aus Text- und Planunterlagen. Darüber hinaus werden sind ca. 490.000 extra gelagerte Planunterlagen vorhanden. Für die weiteren Medien liegen dem AG keine belastbaren Mengengerüste vor.

Aufgabe des AN ist das Ersetzende Scannen der Papierunterlagen gemäß den Vorgaben der "BSI TR-03138 Erset-zendes Scannen (RESISCAN)", Version 1.4.1, Datum 23.04.2020, im Folgenden TR RESISCAN.

Die weiteren Medien sind durch den AN lesbar zu machen und in das in das Enterprise Information Management System (EIM) des AG zu überführen.

Als weitere Leistungen sind die Altakten vom AN abzuholen, beim AN vor Ort zu lagern und zu digitalisieren bzw. lesbar zu machen. Die Digitalisate sollen anschließend über eine technische Schnittstelle in das EIM des AG überführt werden.

Die gescannten Altakten sind im Anschluss nach Vorgabe durch den AG entweder durch den AN datenschutzkonform zu vernichten, an den AG zurückzuliefern oder für eine Abholung durch vom AG benannte Dritte bereitzustellen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 241-694709

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 15/02/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 22/02/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 25/01/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 22/02/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Anstatt:
Tag: 15/02/2023
muss es heißen:
Tag: 31/03/2023
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Verlängerung der Angebots- und Bindefrist