Hygienebedarf-Lieferleistung Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-000325
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Hygienebedarf-Lieferleistung
Ausgeschrieben werden die Bereitstellung von Stoffhandtuchspendern sowie die Lieferung, der Austausch und die Reinigung von Stoffhandtuchrollen für die Dauer von 4 Jahren.
Die Bereitstellung umfasst 1719 Spender, verteilt auf 45 Objekte in Berlin. Die Wechselrate ist mit einer Stoffhandtuchrolle pro Werktag vorzusehen.
Diverse Liegenschaften im Land Berlin
Bereitstellung von Stoffhandtuchspendern sowie die Lieferung, der Austausch und die Reinigung von Stoffhandtuchrollen gemäß den Anforderungen in den Vergabe- und Vertragsunterlagen
Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
gekündigt, verlängert er sich einmalig um 24 Monate und endet somit spätestens
am 31.08.2029. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen 24 Monaten 6 Wochen zum
Monatsende.
Unter den Optionen ist die Möglichkeit der Erweiterung des Auftrages um die Bereitstellung von Stoffhandtuchspendern sowie die Lieferung, der Austausch und die Reinigung von Stoffhandtuchrollen für weitere Gebäude des Auftraggebers, gestaffelt nach Leistungsmengen, zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB abzugeben. Die Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen Teile B und Teil C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Das Verzeichnis der Nachunternehmer, die Eigenerklärung der Nachunternehmer, die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
I. Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung:
Der AN ist verpflichtet, zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des AG im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1.000.000 € für Sachschäden, 1.000.000 € für Personenschäden, 1.000.000 € für Vermögensschäden und 500.000 € für Umweltschäden (Abwasserschäden) abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der AN hat das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung spätestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachzuweisen. Der AN ist darüber hinaus verpflichtet, einmal jährlich das Bestehen dieser
Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des jeweils gültigen
Versicherungsscheins nachzuweisen. Der Nachweis wird nur dann vom jeweiligen
AG anerkannt, wenn der Versicherungsschein eine Restgültigkeit von 3 Monaten
aufweist. Erfüllt der AN diese Verpflichtung nicht, sind die AG berechtigt, nach
Aufforderung und Fristsetzung gegenüber dem AN die entsprechenden
Versicherungsleistungen zu Lasten des AN an Dritte zu vergeben. Der AN wird im Wege der Bestätigung in der Selbstauskunft verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen genügende Haftpflichtversicherung abschließt.
II. Gemäß § 45 Abs. 1 Nr.1 VgV : Mindestjahresumsatz:
Der durchschnittliche leistungsbezogene Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 400.000 € netto betragen. Der AN wird durch Angabe in der Selbstauskunft Auskunft über die Gesamtumsätze seines Unternehmens in den Jahren 2019, 2020 und 2021 geben.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
I. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV: Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Vertragsausführung anwendet, mittels Eigenerklärung in der Selbstauskunft.
II. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Geeignete Referenzen:
Es sind vom AN mindestens 3 Referenzen anzugeben. Diese müssen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein (Stellung von Stoffhandtuchrollenspendern und Liefern, Austausch und Reinigung von Stoffhandtuchrollen). Das Vertragsende einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist zurückliegen. Aktuelle Referenzen müssen eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten zum Ende der Abgabefrist aufweisen.
Von den einzureichenden Referenzen müssen:
- mind. eine Referenz die Stellung von mind. 1.000 Stück Stoffhandtuchrollenspendern
- mind. eine Referenz Betreuung von mind. 30 Gebäuden
- mind. eine Referenz den mind. 5 x wöchentlichen Tausch (im Spender)
ausweisen.
Diese Angaben sind im Rahmen der Selbstauskunft anzugeben.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt II.2.7): Es wird eine Probezeit vereinbart. Diese beträgt 3 Monate (siehe EVB - Ergänzende Vertragsbedingungen). Innerhalb der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
Zu Pkt III.2.2): Für die Mitarbeitergruppen Anlieferung und Wäscherei sind die kalkulierten Stundenverrechnungssätze anzugeben.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 06.03.2023 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]