Bekanntmachung, Security Krisenmanagement, Projektmanagement nach IT Sicherheitsvorfall Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-EU-ITSC
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haw-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung, Security Krisenmanagement, Projektmanagement nach IT Sicherheitsvorfall
An der HAW Hamburg hat es einen IT Sicherheitsvorfall gegeben, daraus resultierend wird wegen der Dringlichkeit ab dem Zuschlagsdatum bis zum 31.05.2023 eine Unterstützung im Rahmen der IT-Security Dienstleistung für Krisenmanagement, Projektleitung benötigt.
Aus diesem Grund wird diese EU-Vergabe nach §14 Abs.4 Nr.3 VGV als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit 3 Marktteilnehmern ausgeschrieben. Es wird keine Verhandlung geben, das Erstangebot wird bezuschlagt.
Die Angebotsfrist ist aus Gründen der Dringlichkeit auf 5 Tage festgelegt worden.
Die kalkulatorischen Angaben von 100 PT dienen lediglich dem Preisvergleich und sind keine Abnahmeverpflichtung die Abnahmemenge kann auch darüber oder darunter liegen.
Der Vertrag endet auch ohne erreichen des Gesamtwertes automatisch am 31.05.2023.
HAW Hamburg, ITSC-Vergabestelle Berliner Tor 5 20099 Hamburg
IT-Security Dienstleistung für Krisenmanagement, Projektleitung nach einem IT-Sicherheitsvorfall
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Vergaberecht sieht im Kontext des Paragraphen 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen vor. Dies sind u.a.:
- "dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen",
- "nicht voraussehen konnte",
- die Umstände (...) dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein"
Die Auslegung dieser Rechtsbegriffe hat das ITSC entsprechend vorgenommen. Einer Auslegung ist inhärent, dass unterschiedliche Stellen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können und letztinstanzlich lediglich ein Gericht zum Weg und zum Ergebnis der Auslegung Recht sprechen kann. Im Rahmen der verfügbaren Mittel und Möglichkeiten hat die Hochschule entsprechende Tools an IT-Security und Methoden zur Abwehr von IT-Cyberangriffen eingesetzt und organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung durchgeführt. Das konkrete Ereignis war abstrakt möglich, aber in der strikten Risikoabwägung nicht in dem Ausmaß vorherzusehen. Das abstrakte Risiko eines Cyberangriffs war bekannt und wurde in der Risikomatrix dokumentiert und im Rahmen der verfügbaren Mittel nach Kräften zu vermeiden versucht. Eine entsprechend vergabeseitige Handlung als Dringlichkeitsvergabe ist alternativlos, um weiteren Schaden von der Hochschule abwenden zu können und schnellstmöglich den IT-Betrieb wieder herzustellen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Security Krisenmanagement, Projektmanagement nach IT-Sicherheitsvorfall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hisolutions.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7J6LKC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird auf die Fristen des §160 GWB und die dortigen Rechtsfolgen verwiesen.