Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT09

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT09

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262670 Metallbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ausschreibung beinhaltet die Metallauarbeiten für die Sanierung des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.

Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H).

Die leistung umfasst im Wesentlichen:

— Instandsetzung bestehender Metallbauteile mit Vollbeschichtung,

— Erstellen von Geländern und Handläufen im Innen- und Außen bereich (ca. 300 lm),

— Erstellen von hinterlüfteten Fassaden im Innen- und Außen bereich (ca. 330 qm),

— Erstellen von Abhang decken im Innenbereich 8 ca. 150 qm).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

NA09: Montage der Fangstange auf der Liftüberfahrt für den Blitzschutz

NA10: Geänderte Ausführung des Gitterrostes auf dem Lichtschacht vor der Fahrzeughalle

Ebene 0

NA14: Erhöhung des Geländers im Haupttreppenhaus in der Ebene 5-5z kombiniert mit einer

Infotafel.

NA16: Aufstiegssperre der Zugangsleiter zum Dach

NA18: Kernbohrungen für das Bestandsgeländer auf der Dachterrasse

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:

- Zum Großteil handelt es sich um zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistungen

innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers, die zwingend

vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollten. Auch ist eine Gewährleistung für das

dann entstandene System nur aus einer Hand möglich und ist technisch nicht trennbar.

- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen.

Allein eine Neuausschreibung für die Leistung würde einen weiteren mind. 4- monatigen

Zeitverzug bedeuten.

- Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und

Schadensersatz) würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung bedeuten,

was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht

mehr wirtschaftlich begründbar ist.

- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise

deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen

sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern.

- Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende März 2023) würde es zu

enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten

(z.B. Vorbereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke)

führen würde.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 179-434973

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 33000-027_045-389.19 MZB 076.23
Los-Nr.: 09
Bezeichnung des Auftrags:

VE09 Metallbauarbeiten, hier: NT09, NA09 (Fangstange Blitzschutz), NA10 (Gitterrost Lichtschachtabdeckung Ebene 0), NA14 (Änderung Geländerhöhe Ebene 5-5z), NA16 (Aufgangssperre Towerdach), NA18 (Kern

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
09/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18581
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/02/2023