Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT09
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 09 Metallbauarbeiten - NT09
Die Ausschreibung beinhaltet die Metallauarbeiten für die Sanierung des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof.
Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H).
Die leistung umfasst im Wesentlichen:
— Instandsetzung bestehender Metallbauteile mit Vollbeschichtung,
— Erstellen von Geländern und Handläufen im Innen- und Außen bereich (ca. 300 lm),
— Erstellen von hinterlüfteten Fassaden im Innen- und Außen bereich (ca. 330 qm),
— Erstellen von Abhang decken im Innenbereich 8 ca. 150 qm).
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
NA09: Montage der Fangstange auf der Liftüberfahrt für den Blitzschutz
NA10: Geänderte Ausführung des Gitterrostes auf dem Lichtschacht vor der Fahrzeughalle
Ebene 0
NA14: Erhöhung des Geländers im Haupttreppenhaus in der Ebene 5-5z kombiniert mit einer
Infotafel.
NA16: Aufstiegssperre der Zugangsleiter zum Dach
NA18: Kernbohrungen für das Bestandsgeländer auf der Dachterrasse
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:
- Zum Großteil handelt es sich um zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistungen
innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers, die zwingend
vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollten. Auch ist eine Gewährleistung für das
dann entstandene System nur aus einer Hand möglich und ist technisch nicht trennbar.
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen.
Allein eine Neuausschreibung für die Leistung würde einen weiteren mind. 4- monatigen
Zeitverzug bedeuten.
- Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und
Schadensersatz) würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung bedeuten,
was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht
mehr wirtschaftlich begründbar ist.
- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise
deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen
sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern.
- Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende März 2023) würde es zu
enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten
(z.B. Vorbereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke)
führen würde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE09 Metallbauarbeiten, hier: NT09, NA09 (Fangstange Blitzschutz), NA10 (Gitterrost Lichtschachtabdeckung Ebene 0), NA14 (Änderung Geländerhöhe Ebene 5-5z), NA16 (Aufgangssperre Towerdach), NA18 (Kern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/