10010-GWRA Referenznummer der Bekanntmachung: 10010-VgV-Köpenicker Landstr.-Grundwasserreinigungsanlage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gesa-info.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www-dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
10010-GWRA
Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage zur Abreinigung von Arsen- und Cyanidverbindungen mit einem Durchsatz von 92,8 m³/h. Vertragslaufzeit 5 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre.
Köpenicker Landstraße 297 Köpenicker Landstraße 297 12437 Berlin
Wartung und Instandhaltung einer Grundwasserreinigungsanlage inkl. Peripherie.
Maximal 8 Bewerber mit höchster Punktezahl aus Teilnahmewettbewerb
Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere 5 Kalenderjahre (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQ64LY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können Bieter nach §160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MItteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorgegangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html