Lieferung und Inbetriebnahme von schulgebundenen Schüler-Tablets: Apple IPad 10,2“ mit Zubehör
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistumberlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme von schulgebundenen Schüler-Tablets: Apple IPad 10,2“ mit Zubehör
Im Zuge des Förderprogramms " Digital Pakt Schule 2019 bis 2024“ ist für die Schulen des Erzbistums Berlin die Lieferung und Einrichtung von 1102 Tablets der Marke Apple IPad 10,2“ mit Zubehör vorgesehen.
Schulstandorte des Erzbistums Berlin in Berlin
Der Auftrag besteht aus folgenden Komponenten:
- 1102 Tablets der Marke Apple IPad 10,2“
o Prozessor CPU A13 Bionic Chip
o Mind. 64 GB interner Speicher
o WiFi Modell
o Unterstützung der Stifteingabe
- 1102 Schutzhüllen (Logitech Rugged Combo 3 oder vergleichbar)
o Passend zum Tablet
o Magnetverschluss, Schutz für Vorderseite und Rückseite
o Spritzwassergeschützt
o Zugang zu allen Anschlüssen des IPads: Kamera/Lightning-Schnittstelle
o Pairing und Stromversorgung über Smart Connector
o Möglichkeit zum Verstauen eines Apple Pencil 1. Generation oder Crayon Einga-bestift
o Gewicht max. 0,7 kg
- 1102 JAMF School Lizenzen Life Time Beschaffung und Zuweisung von Jamf School Lizenzen (unbefristete Version)
- Einrichtung der Geräte
- Auslieferung der IPads an bis zu 16 verschiedene Standorte in Berlin
- Organisation und Durchführung von 10 Apple Professional Learning Specialist (APLS) Online Webinaren für Lehrkräfte
Der späteste Liefertermin für alle Komponente ist 4 Wochen nach Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme von schulgebundenen Schüler-Tablets: Apple IPad 10,2“ mit Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn-Riemerling
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen,
3) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird,
4) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter,
dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,
5) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft- und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen,
6) Auf der Internetseite https://www.subreport.de/E56467672 werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum download erstellt. Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen,
7) Bieterfragen können bis zum in den Ausschreibungsunterlagen genannten Termin gestellt werden und müssen über die Plattform subreport.de eingereicht werden,
8) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen,
9) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister
haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland