Bau- und Planungsleistungen als Schlüsselfertigbau Generalunternehmerleistungen mit Ausführungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3081-10-2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau- und Planungsleistungen als Schlüsselfertigbau Generalunternehmerleistungen mit Ausführungsplanung
Quedlinburger Str. 45 in 10589 Berlin
Der geplante Neubau einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge mit gemeinschaftlichen Nutzungen, Gewerbe
und einer 60-Kinder Kita ergänzt straßenseitig die Blockrandbebauung und führt an der östlichen
Grundstücksgrenze mit einer Außenlänge von ca. 128 m in die Tiefe des Grundstücks. Es entsteht ein
innenliegender Wohnhof der über eine Durchfahrt an der Quedlinburger Straße erschlossen wird. Über den
Wohnhof werden die 6 modular angeordneten Gebäudebereiche im Querriegel erschlossen.
Das Gebäude gliedert sich in sieben Vollgeschosse, wobei sich das 6. OG im Hof zurückstaffelt.
Es werden insgesamt 146 Wohnungen in den Obergeschossen errichtet.
Aufgrund der Sondernutzung – Wohnen für Geflüchtete mit Kita – ist das Gebäude als Bau mit
Sonderbautatbeständen einzustufen.
Das Gebäude wird nach § 2 (3) BauO Bln in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Quedlinburger Str. 45 in 10589 Berlin
Der geplante Neubau einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge mit gemeinschaftlichen Nutzungen, Gewerbe
und einer 60-Kinder Kita ergänzt straßenseitig die Blockrandbebauung und führt an der östlichen
Grundstücksgrenze mit einer Außenlänge von ca. 128 m in die Tiefe des Grundstücks. Es entsteht ein
innenliegender Wohnhof der über eine Durchfahrt an der Quedlinburger Straße erschlossen wird. Über den
Wohnhof werden die 6 modular angeordneten Gebäudebereiche im Querriegel erschlossen.
Das Gebäude gliedert sich in sieben Vollgeschosse, wobei sich das 6. OG im Hof zurückstaffelt.
Es werden insgesamt 146 Wohnungen in den Obergeschossen errichtet.
Aufgrund der Sondernutzung – Wohnen für Geflüchtete mit Kita – ist das Gebäude als Bau mit
Sonderbautatbeständen einzustufen.
Das Gebäude wird nach § 2 (3) BauO Bln in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Bergung und Entsorgung aufgefundener Tank im Erdreich sowie Auflagenerfüllung vom Umweltamt.
Maßnahmen waren gemäß Baugrundgutachten nicht absehbar.
Vertragsrechtlich hat der VOB-Auftraggeber grundsätzlich die Risiken aus dem Baugrund zu tragen.
Die Beauftragung des Nachtrages ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Herstellung der beauftragten Leistungen erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Bergung und Entsorgung aufgefundener Tank im Erdreich sowie Auflagenerfüllung vom Umweltamt. Maßnahmen waren gemäß Baugrundgutachten nicht absehbar. Vertragsrechtlich hat der VOB-Auftraggeber grundsätzlich die Risiken aus dem Baugrund zu tragen.