Schülerbeförderung Anna Lindh Schule Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: LuD_2022_SchuSpo-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Anna Lindh Schule Berlin
Beförderung von Schüler:Innen incl. Begleitpersonen zwischen dem ursprünglichen Standort der Anna-Lindh-Schule und dem Ersatzstandort der Schule bzw. ggf. den Sportstätten und wieder zurück (ausschließlich an Schultagen)
Berlin-Mitte/ Berlin-Charlottenburg
Gegenstand der Leistung ist die Beförderung von bis zu 579 Schülerinnen und Schülern sowie 1 bis 2 Begleitpersonen pro Fahrt zwischen dem Ersatzschulstandort, Saatwinkler Damm 42,13627 Berlin und dem alten Schulstandort Guineastr. 17-18, 13351 Berlin bzw. ggf. den Sportstätten und wieder zurück.
optionale Verlängerung bis zum 31.07.2025 möglich
optionale Verlängerung bis zum 31.07.2025 möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (ULV) oder gleichwertige Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung gem. Formular Wirt-124 EU (Eigenerklärung EU) nachzuweisen.
Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr:
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern
- Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeerlaubnis (falls zutreffend)
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro bzw. alternativ eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird.
2. Nachweis einer KfZ-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit gesetzlich vorgeschriebener Deckung für jedes eingesetzte Fahrzeug bzw. alternativ eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird.
3. Angabe der Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre (auf Anlage "Nachweis der Bietereignung). Sollte ein Unternehmen seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Dies ist unter Angabe des Gründungszeitpunktes gesondert zu erklären.
1. Mind. 3 Referenzen über ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen (nach Art + Umfang) der vergangenen drei Geschäftsjahre (auf Anlage "Referenzen")
2. Nachweis der Berufserfahrung (bitte die Mindestanforderungen beachten)
3. in Bezug auf die eingesetzten Fahrzeuge gibt es einen Anforderungskatalog mit Mindestanforderungen, die über die untenstehenden Mindestanforderungen hinausgehen (siehe Vergabeunterlagen).
4. Das eingesetzte Fahrpersonal verfügt über die erforderlichen Qualifikationen/ Erlaubnisse/ gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein). Die Fahrer/innen verfügen über eine Fahrpraxis von mind. 2 Jahren und über berufliche Erfahrung, insbesondere auf dem Gebiet der Personenbeförderung.
5. Das eingesetzte Fahrpersonal absolviert jährlich einen Erste-Hilfe-Kurs, der auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen ist.
6. Der Auftragnehmer ist zur Vorlage eines Führungszeugnisses mit erweitertem Eintragsumfang für das eingesetzte Fahrpersonal bei Auftragserteilung und im Abstand von drei Jahren während der Vertragsdauer beim Auftraggeber verpflichtet. Der Einsatz von Personen die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 180, 180a, 181a, 182, 182 bis 184 f., 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt worden sind, ist nicht zulässig.
7. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers für das Fahrpersonal einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorzulegen.
8. Arbeitskräfte mit Herkunft außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein; der Auftraggeber kann bei berechtigten Zweifeln entsprechende Nachweise verlangen.
9.In Bezug auf das eingesetzten Fahrpersonal gibt es einen Anforderungskatalog mit Mindestanforderungen, die über die genannten Anforderungen hinausgehen (siehe Vergabeunterlagen)
zu 2. Berufserfahrung: Mind. 7 Jahre Berufserfahrung im Transportwesen, davon mind. 2 Jahre in der Beförderung von Minderjährigen
zu 3. Mindestanforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge:
3.1 Die eingesetzten Fahrzeuge müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft) erfüllen.
3.2 Die Fahrzeuge dürfen während der Vertragslaufzeit nicht älter als 10 Jahre und in einem technisch einwandfreien sowie straßen- und verkehrssicherem Zustand sein. Sie müssen innen und außen schadensfrei sein. Etwaige Unfallschäden an Karosserie und Lack sind binnen zwei Wochen zu beseitigen. Kaugummis, Schmierereien, aufgeschlitzte Sitze, Beschädigungen von Wand- und Deckenverkleidungen sowie sonstige Schäden im Fahrgastraum sind binnen drei Tagen zu beheben.
3.3 Nach § 13 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist die Verwendung von Fahrzeugen für Schülerfahrten bei der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Der Auftraggeber ist bei berechtigten Zweifeln an der Einhaltung dieser Auflage berechtigt, sich vom Auftragnehmer die entsprechende Zulassung (Eintragung im Fahrzeugschein) vorlegen zu lassen. Der von den für Verkehrswesen zuständigen Ministern und Senatoren der Bundesländer erarbeitete Anforderungskatalog vom 14.07.2005 für Kraftomnibusse und Kleinbusse zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern und dessen Anlage 2 – Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern – gilt als Mindestanforderung.
3.4 Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen folgende Schadstoffeinstufung besitzen: PKW/Busse unterhalb von 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mindestens Euro 5, Busse über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mindestens Euro 5.
3.5 Es ist auf Verlangen des Auftraggebers der Nachweis zu erbringen, dass alle einzusetzenden Fahrzeuge die gekennzeichneten Umweltzonen befahren dürfen.
Es sind lärmarme Fahrzeuge einzusetzen. Die Grenzwerte der Europäischen Richtlinie 92/97 EWG bzw. 2007/34/EG der Kommission (Fahrzeuge mit einer Motorleistung bis zu 150 KW: 78 db(A), Fahrzeuge mit einer Motorleistung von 150 KW und mehr: 80 dB(A)) sind als Mindestanforderung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges einzuhalten.
3.6 Da die Beförderung von Rollstuhlfahrer: Innen inkludiert sein kann, müssen die Fahrzeuge barrierefrei zugänglich sein.
3.7 Bordkommunikationsmittel in allen eingesetzten Fahrzeugen (Funk bzw. Telefon/Handy) sind verpflichtend, um z. B. bei Unregelmäßigkeiten im Betrieb Ersatzbeförderungen zu organisieren.
3.8 Es werden nur Fahrzeuge eingesetzt, die nach Eintrag in den Fahrzeugschein einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden müssen.
3.9 Der Fußboden der eingesetzten Fahrzeuge ist mit einem rutschhemmenden Bodenbelag auszustatten.
3.10 Es sind Sitze mit gepolsterter Sitzfläche und gepolsterter Rückenlehne gefordert.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
Wirt- 214 BVB Mindeststundenentgelt_Tariftreue
Wirt-2141 BVB Frauenförderung
Wirt- 2143 BVB Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt-2144 Teil B BVB Kontrolle_Sanktionen
Wirt-2145 BVB Umweltschutzanforderungen
Leistungsbeschreibung
Anforderungskatalog KOM und Kleinbusse
Abschnitt IV: Verfahren
Nur befugte Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
1. Wirt-124 EU oder Europäische Eigenerklärung(EEE) oder die unter III.1.1) genannten Ersatzbescheinigungen
2. Wirt-235 Unteraufträge/ Eignungsleihe (falls zutreffend)
3. Wirt-238 Erklärung der Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
4. Anlage 1 zur Angebotsaufforderung (falls zutreffend)
4. Wirt-2141 BVB Frauenförderung
5. Preisblatt zwingend ausgefüllt (Nachforderung nicht möglich, ein Fehlen eines Preises bzw. eines Preisblattes führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes)
6. ausgefülltes Dokument "Nachweis der Bietereignung"
7. mind. 3 Referenzen (ausgefülltes Dokument "Referenzen)
8. Wirt-3293 Bieterangaben Wettbewerbsregister
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise innerhalb der vorgegebenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) vorzulegen:
1.Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (falls zutreffend)
2. Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit gesetzlich vorgeschriebener Deckung
3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Millionen Euro
4. Berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer/Führungskräfte
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder an dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Die Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, sofern der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bietende eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren, wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen, durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 02.03.2023 um 9:OO Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerber und Bewerberinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Bitte beachten: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.“
Vor Auftragserteilung wird eine Abfrage gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) sowie eine Abfrage der Finanzsanktionsliste durch den Auftraggeber veranlasst.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerium Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die in Nr. 13 der Eigenerklärung (Wirt-124 EU) von den Bewerbern und Bietern anzugebenen Daten
(Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen - KMU) werden benötigt, um
diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer