Planungsleistungen – Brandschutzertüchtigung + Sanierung Heizungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: BA-GAE 0001/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen – Brandschutzertüchtigung + Sanierung Heizungsanlage
Planungsleistungen – Brandschutztechnische Ertüchtigung
und energetische Sanierung der Heizungsverteilung
Hardenbergstraße 33, 10623 Berlin
Brandschutzertüchtigung:
Ziel der Maßnahme ist, die Flächen für die Lehre und Forschung weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der massiven brandschutztechnischen Mängel ist die Ertüchtigung mit oberster Priorität weiter zu verfolgen.
Es liegt eine Einschätzung über die Gesamtmaßnahmen für die brandschutztechnische Ertüchtigung vor. Diese basieren auf einer aktuellen Stellungnahme eines Brandschutzgutachters. Die Maßnahmen beinhalten insbesondere:
- die Sicherung der Rettungswege mit Rauchabschnittsbildung und Ertüchtigung der
Treppenhausabschlüsse.
- die Ertüchtigung der Raumabschlüsse von Werkstätten, Technikräumen und sonstigen Räumen mit erhöhten Brandlasten.
- die Erweiterung bzw. Wiederherstellung von Rettungswegen
- die Herstellung von Entrauchungsmöglichkeiten der Eingangshalle und von ausgewählten Treppenräumen.
Heizungsanlage:
Ziel der Maßnahmen ist, Wärme- und damit Energieverluste zu vermeiden und damit einen Beitrag in
den Bemühungen um Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu leisten. Resultierend ist das Ziel, ein für die
Durchführung von Lehre, Forschung und Verwaltungsaufgaben geeignetes Raumklima zu schaffen.
Das System ist hinsichtlich der Wärmeverteilung zu optimieren und Energieverluste zu vermeiden.
Hierzu ist einerseits der Austausch von veralteten, mit niedrigem Wirkungsgrad arbeitenden Pumpen
erforderlich. Andererseits ist ein hydraulischer Abgleich des Verteilungssystems erforderlich, um mittels neuer Anlagenkomponenten eine ausgewogene, energiesparende Heizungswärmeverteilung zu realisieren. Ein Begleiteffekt ist, dass die eingespeiste Temperatur abgesenkt werden kann, was eine Energieeinsparung zur Folge hätte.
Stufenweise Beauftragung, siehe Leistungsbeschreibung.
mit dem Zuschlag und Vertragsschluss:
- beauftragt der AG den Auftragnehmer mit der Erbringung der Leistungsstufe 1.
- der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen , gemäß der Leistungsbeschreibung einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Der Abruf erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung : Berechtigung des Projektleiters zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt (Bauvorlageberechtigung)
- Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung: Architekt*in zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.
2. Ausschluss von Bewerbern und Bietern (§ 42 VgV): - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB auf beigefügten Vordruck (bzw. Vorlegen von Nachweisen nach Aufforderung).
- Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
3. Berufshaftpflichtversicherung : Eigenerklärung auf beigefügten Vordruck (Vorlage der Kopie der Versicherungspolice nur bei beabsichtigter Zuschlagserteilung).
zu Eignungskriterium 3: Mindestdeckungssumme von je 3 Mio. € für Personenschäden und je 2 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden muss mindestens das 2-fache der zuvor genannten Deckungssummen betragen (sog. 2-fache Maximierung).
Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss mit dem Angebot die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall erklärt werden.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
4. Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Eigenerklärung auf beigefügten Vordruck und Lebensläufe der verantwortlichen Personen
5. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren: Eigenerklärung auf beigefügten Vordruck (bzw. Vorlegen von Nachweisen nur nach Aufforderung).
6. Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigten des Unternehmens der letzten drei Jahre
zu Eignungskriterium 4: - Projektleiter: Architekt, mit mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Architekt seit Berufsabschluss
- TGA-Planer: mit mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung seit Berufsabschluss
– Bauleiter (Ingenieur) mit mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung seit Berufsabschluss
zu Eignungskriterium 5: Mind. 3 Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Mindestreferenz 1: Objektplanungsleistungen Gebäude, Gebäude für Lehre nach dem Bauwerkszuordnungskatalog (Hochschule); LPH 2 – 8 erbracht, Baukosten (KG 300 + 400) > 3 Mio. EUR brutto; Projekt- und Bauleiter noch im Unternehmen; bauliche Fertigstellung nach dem 31.12.2017
Mindestreferenz 2: Objektplanungsleistungen Gebäude mit Brandschutzmaßnahmen, LPH 2 – 8 erbracht; Baukosten (KG 300 + 400) > 3 Mio. EUR brutto; Projekt- und Bauleiter noch im Unternehmen; bauliche Fertigstellung nach dem 31.12.2017
Mindestreferenz 3: Planungsleistungen zur energetischen Sanierung, LPH 2 – 8; Baukosten (KG 300 + 400) > 3 Mio. EUR brutto; Projekt- und Bauleiter noch im Unternehmen,
bauliche Fertigstellung nach dem 31.12.2017
zu Eignungskriterium 6: mind. 6 festangestellte Architekten/Ingenieure einschließlich Büroinhaber im Mittel der letzten 3 Jahre (2020-2022)
Nachweis der Berufszulassung § 75 VgV – Architekten / Ingenieure
1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entspr. der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen und im Land Berlin bauvorlageberechtigt sind. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der RL 2013/55/EU vom 20.11.2013 gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Nr. 1 benennen.
3) Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen.
4) Bieter, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird. Insbesondere gilt § 36 Abs. 4 VgV § 128 Abs. 1 GWB auch für den NU.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Universität der Künste Berlin, Vergabestelle Bau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Allgemeines: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV); auf Anforderung die dazugehörige Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie Ausschlussgründe nach §§ 123ff. GWB;
- Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV); auf Anforderung den Namen des Unternehmens, die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Erklärungen nach § 123ff GWB und Eignungsnachweise.
2. Die Namen und beruflichen Qualifikationen der ausführenden Personen (Objektleitung, TGA-Planung, Bauleitung) sind verpflichtend mit der Abgabe des Angebotes anzugeben. Ein beabsichtigter Wechsel der benannten Personen ist jederzeit und unverzüglich gegenüber der UdK anzuzeigen. Der Wechsel bedarf der Zustimmung der UdK. Die UdK ist zur Zustimmung nur verpflichtet, wenn a) ein begründeter Ausnahmefall vorliegt und b) die neu vorgesehene Person die Mindestanforderungen dieser Ausschreibung erfüllt und über eine vergleichbare Qualifikation wie die auszuwechselnde Person verfügt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]