Werbe- und Imagefilme Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0877-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Werbe- und Imagefilme
Konzeption, Begleitung, Umsetzung und Vertreitung/Schaltung von Werbe- und Imagefilmen Aktionen sowie Motivlienien
Berlin
• Entwicklung von Aktions-Ideen und Konzepten zu zielgruppenspezifischen Ansprachen mit dem Fokus Film/Bewegtbild.
• Umsetzung/Produktion von Image- und Werbefilmen und Ableitung der werblichen Begleitung/Verlängerung und zielorientierter Media-Aussteuerung
• Medialeistungen (Fokus Online) zur Bewerbung/Seeding der produzierten Filme
Der AG hat die Möglichkeit/Option, den Vertrag zweimal um jeweils 2 Jahre bis maximal 31.12.2028 fortzuführen. Der AG wird die Inanspruchnahme etwaiger Optionen rechtzeitig gegenüber dem jeweiligen AN schriftlich anzeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Seit 2015 arbeitete die BVG mit der JvM/Saga GmbH im Bereich Werbe- und Imagefilmen, Aktionen sowie Motivlinien zusammen. Die erbrachten Leistungen zeichnen sich inhaltlich durch eine außergewöhnliche künstlerische Leistung aus und haben in den letzten Jahren zu einem enormen medialen Erfolg der BVG geführt. Die produzierten Filme treffen die besondere Tonalität der BVG-Image-Kampagne und erzielen durchweg Millionen-Reichweiten.
Ein möglicher Wechsel könnte den derzeitigen medialen Erfolg massiv beeinträchtigen, da ein "ästhetischer Bruch" zu befürchten wäre. Um den Imagegewinn aus den vorangegangenen Kampagnen zu vertiefen und verstärken und insbesondere die Tonalität und hohe Qualität sicherzustellen wird die Firma JvM/Saga weiter beauftragt.
Die von JvM erbrachten Dienstleistungen stellen in ihrer Gesamtheit und Intensität eine einzigartige künstlerische Leistung dar.
Der neu zu vergebende Rahmenvertrag zur Konzeption, Begleitung, Umsetzung und Verbreitung /Schaltung von Werbe- und Imagefilmen Aktionen sowie Motivlinien kann deshalb nur mit JvM/saga abgeschlossen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werbe- und Imagefilme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.