TEHA 2.0: Tablet-Spezialhüllen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63672
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
TEHA 2.0: Tablet-Spezialhüllen
Neuauschreibung der Tablet Spezialhüllen für den Einsatz im Bahnbetrieb.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner geschlossen.
a. Für die Herausforderung „Tablets im Führerstand einer Lokomotive sicher einsetzen“ hat sich in der Praxis bewährt, dass eine den Begebenheiten angepasste Tablethülle für den sicheren Betrieb eines mobilen Endgeräts im Führerstand am besten geeignet ist.
b. Um für dieses bedeutende Thema eine optimale Versorgung innerhalb der DB-Konzerns sicherzustellen, konzentriert die Deutsche Bahn AG daher ihren Bedarf an Tablethüllen in diesem Rahmenvertrag.
c. Gegenstände der Vertragsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und den Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG sind die:
- Belieferung von Tablethüllen und Zubehör nach Vorgaben dieser Ausschreibung
- Anpassung und Weiterentwicklung nach Vorgaben
- Entwicklung und Produktion von individuellen Hüllen/Taschen auf Angebotsbasis
- Dienstleistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung
d. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Rahmenvertragspartner geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.