Storage, ECA-2023-004 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Storage, ECA-2023-004
Für die Erledigung ihrer Aufgaben in Verwaltung, Entwicklung und Produktion muss der AG Storage-Systeme nutzen. Dazu schreibt der AG in den vorliegenden Vergabeverfahren folgende Rahmenvereinbarungen aus:
- Eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Komponenten des Herstellers Dell Technologies (Gegenstand des Loses 1)
- Eine Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Systeme eines Herstellers nach Wahl des bietenden Unternehmens (Gegenstand des Loses 2)
Erweiterung bestehender Storage-Systeme des Herstellers Dell Technologies
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand des Loses 1 ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Systeme des Herstellers Dell Technologies zur Erweiterungen für die schon beim Auftraggeber bestehende Hardware.
Sofern der Auftraggeber diesen Vertrag nicht 3 (drei) Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende kündigt, verlängert sich der vorliegende Vertrag einmalig um 2 (zwei) weitere Jahre. Die maximal mögliche Vertragslaufdauer beträgt mithin 4 (vier) Jahre.
Storage-Systeme (herstellerneutral)
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand des Loses 2 ist wie folgt:
- Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Systeme eines Herstellers nach Wahl des bietenden Unternehmens (im Folgenden: Hersteller 2a)
- Rahmenvereinbarung mit einem anderen Unternehmen über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Systeme eines Herstellers nach Wahl des bietenden Unternehmens, wobei der Hersteller, über dessen Produkte die erste Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen wird, sich vom Hersteller unterscheiden muss, über dessen Produkte die zweite Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen wird (im Folgenden: Hersteller 2b)
Sofern der Auftraggeber diesen Vertrag nicht 3 (drei) Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende kündigt, verlängert sich der vorliegende Vertrag einmalig um 2 (zwei) weitere Jahre. Die maximal mögliche Vertragslaufdauer beträgt mithin 4 (vier) Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt;
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung inner-halb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand ver-gleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Storage-Systemen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Storage-Systemen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welches mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind; Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Storage-Systemen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
9. Zertifizierung gemäß ISO-27001 mit Bezug auf den Gegenstand der Vergabe
10. Im Los 1 müssen die Bieter für die Erbringung der Liefer- und Serviceleistungen sowie eine qualifizierte Vorauswahl und Kanalisierung von Problemfällen nachfolgenden von Dell Technologies vergebenen Partnerstatus belegen:
a) Status Titanium Partner
b) Zertifizierungen:
- Converged Infrastructure Services: VxRail Deployment
- Converged Infrastructure Services: DTCP und VCF on VxRail Deployment
- Hyper Converged Infrastructure: Proven Partner Services Competency
- Data Center Infrastructure: Proven Partner Services Competency
- Storage Services: Unity Deployment
- Storage Services: PowerStore Deployment
- Storage Services: PowerScale Deployment
- Storage Services: Elastic Cloud Storage (ECS) Deployment
11. Jeder Bieter im Los 2 muss für den Hersteller, dessen Produkte er anbietet, einen Partnerstatus nachweisen. Der Partnerstatus muss für die folgenden Storage-Bereiche gültig sein:
- File Storage
- Block Storage
- Object Storage
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens (3) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von Storage-Systemen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Folgende Mindestkriterien müssen die Referenzen erfüllen:
- Implementierung von Hochverfügbarkeit
- Mindestens 500 TB Bruttokapazität
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Klarstellung zu Ziffer IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung :
- Los 1: Eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer
- Los 2: Eine Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern
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Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen
und Nachweise nachzufordern.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP
einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur
Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im
Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass
eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen
Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals
DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum
Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6L4R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so
dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt
gerügt worden sein müssen.