Optimierung Kundenservice Referenznummer der Bekanntmachung: VKS-20221102
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gkl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gkl.org
Abschnitt II: Gegenstand
Optimierung Kundenservice
Seit 2010 werden die über www.skl.de eingehenden Losbestellungen, die von keiner Lotterie-Einnahme gekauft werden, im Auftrag der GKL verwaltet (= SKL-Verwaltung). Es wird ein neuer Verwalter / eine neue Verwalterin gesucht. Hierfür wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von 49 Monaten abgeschlossen. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die Leistungen aus diesem Vertrag sind ab dem 01.05.2023 zu erbringen.
22297 Hamburg, Hamburg-Nord
Überseering 4
Alle Details finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SKL-Verwaltung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eimsbüttel, Niendorf
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lotterie-haritz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]48
Fax: [gelöscht]20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]48
Fax: [gelöscht]20
Das deutsche Vergaberecht sieht vor, dass ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, den die Bieterin/der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich gerügt wer-den muss (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung (bzw. in den Vergabeunterlagen) erkennbar sind, müssen spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, gestellt werden. Werden die vorgenannten Vorgaben nicht beachtet, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.