Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur Beseitigung von Bodenkontaminationen und Grundwasserschäden Referenznummer der Bekanntmachung: A 8809-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur Beseitigung von Bodenkontaminationen und Grundwasserschäden
Beräumungsmaßnahme für das Baufeld 8809 (Grundstück Müller Erben) in 12487 Berlin Treptow-Köpenick, OT Johannisthal, Areal zwischen Segelfliegerdamm und Gerhard-Sedlmayr-Straße.
Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur Beseitigung von Bodenkontaminationen und Grund-wasserschäden.
Berlin
Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur Beseitigung von Bodenkontaminationen und Grund-wasserschäden.
Aufgrund der Komplexität der Sanierungsmaßnahme kann sich der Ausführungszeitraum verlängern.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen gemäß Leistungsphase 5-8 Optionen sind, die erst nach Vorlage der geprüften BPU beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben mit dem Angebot allgemeine Unternehmensdaten (u.a. Bezeichnung, Rechts-form, Sitz, ggf. verantwortliche Niederlassung, Ansprechpartner, Kontaktdaten) anzugeben. Mit dem Angebot haben die Bewerber zu erklären, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der zu vergebenden Leistungen erfüllen, insbesondere die notwendige Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen. Die nach dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bereits mit dem Angebot (nicht erst auf Verlangen) einzureichen (siehe u.a. Kapitel III.1.2/ III.1.3/ VI.3).
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Mit dem Angebot haben die Bewerber einen aktuellen Auszug aus dem für sie einschlägigen Han-dels- oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate) sowie im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, GbR) auch für die persönlich haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform vorhanden) oder (bei fehlender Registerpflicht) eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Rechtsform, den Inhabern/Gesellschaftern und den gesetzlichen Vertretern vorzule-gen.
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Mit dem Angebot haben die Bewerber als vorläufigen Eignungsnachweis eine ausgefüllte Eigener-klärung zur Eignung (Formblatt Wirt-124 EU.) vorzulegen. Darin sind u.a. Angaben zu machen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c Auf-enthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (u.a. zu Insolvenz/Liquidation, schweren Verfehlungen oder Verurteilungen, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sowie zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Korruptions-, Wettbewerbs-, Gewerbe- und Bun-deszentralregister).
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Die Auftraggeberin behält sich vor, Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung zu verlangen (z. B. Führungszeugnisse für Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen, Bescheinigungen der zuständigen Stellen wie Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenos-senschaft, behördliche und gerichtliche Entscheidungen über Straf- oder Ordnungswidrigkeitsver-fahren, öffentliche Auftraggeber früher ausgeführter öffentlicher Aufträge/Konzessionen). Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, Auszüge aus einschlägigen Registern und Sanktionslisten (u.a. Wettbewerbsregister, EU-Finanz-Sanktionsliste) einzuholen.
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Für die Ausführung der Leistung müssen ausländische Unternehmen, soweit sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, bei der für die Arbeiten zuständigen deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist das Unter-nehmen aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat es dies mit dem Angebot anzugeben und auf gesondertes Verlangen durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3).
Die Bewerber müssen die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Auf-tragsausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der Bewerber darf nach der Einschätzung der Auftraggeberin keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderli-chen Kapazitäten/Ressourcen und Mittel verfügen, um ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen.
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Die Bewerber haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklärungen zum Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen (Begutachtungs-, Planungs- und/oder Projektmanagementleistungen im Bereich Umwelt/ Bautechnik) und zu einer Betriebs-haftpflichtversicherung zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen (z. B. Jahresabschlüsse, Versicherungsnachweise) zu verlangen.
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Beachte Ziffer III.1.1) zum Vorlagezeitpunkt mit dem Angebot. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3).
Die folgenden Anforderungen müssen mindestens erfüllt sein:
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Der Umsatz der Unternehmen mit vergleichbaren Leistungen (s.o.) muss im Durchschnitt der ver-gangenen drei Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr betragen haben. Als Um-satz der Unternehmen gelten nur solche Leistungen, die sie selbst im eigenen Unternehmen oder zusammen mit Unterauftragnehmern erbracht haben, nicht dagegen Umsätze, die in einer Ar-beitsgemeinschaft von anderen Unternehmen/Mitgliedern erbracht wurden.
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Im Falle einer kürzeren Geschäftstätigkeit (Gründung vor weniger als 3 Jahren) ist die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf andere geeignete Weise (z.B. Eigenkapital, Eignungsleihe, Patronatserklärung der Muttergesellschaft o.ä.) nachzuweisen. Im Falle einer Eig-nungsleihe sind § 47 VgV sowie die Hinweise in Ziffer VI.3) zu beachten.
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Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit einer zweimal jährlichen Maximierung gefordert. Im Falle einer Bewer-bergemeinschaft ist eine entsprechende Projektversicherung oder eine entsprechende Versiche-rung für alle Mitglieder nachzuweisen. Im Falle einer Unterauftragsvergabe muss sich die Versiche-rung auch auf die Unterauftragnehmer erstrecken, andernfalls ist eine entsprechende Versicherung der Unterauftragnehmer nachzuweisen. Entsprechende Versicherungsnachweise (Versiche-rungspolice bzw. -urkunde oder Bestätigung des Versicherers, nicht des Maklers) sind auf Verlan-gen der Auftraggeberin vorzulegen.
Die Bewerber müssen die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Auftrags-ausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der Bewerber darf nach der Einschätzung der Auftraggeberin keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderlichen Kapazitäten und Ressourcen (insbesondere personelle Mittel sowie berufliche Fähigkeiten und Erfahrungen) verfügen, um den Auftrag ordnungs- und vertragsgemäß sowie zeit- und qualitätsge-recht auszuführen.
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Die Bewerber haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklärungen zu vergleichbaren erbrachten Leistungen (Referenzen) vorzulegen. Es müssen mindestens zwei ver-gleichbare Referenzprojekte (s. Mindestanforderungen) benannt werden. Jedes Referenzprojekt ist aussagekräftig und nachvollziehbar zu beschreiben (siehe Anlage „A3_ Referenzdatenblatt“) mindestens mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Projektbezeichnung und Projektbeschreibung (z.B. Größe, Lage, Besonderheiten), ausführende Unternehmen und beauftragte Leistungs- bzw. Aufgabenbereiche oder Beratungsgebiete (ggf. näher erläutert/zugeordnet), nähere Beschreibung der erbrachten Leistungen, Netto-Honorarvolumen (ggf. nach Leistungen aufgeschlüsselt), Aus-führzeiten der einzelnen Leistungen (ggf. nach Beginn und Ende von Teilleistungen näher aufge-schlüsselt). Die nachstehenden Referenz-Mindestanforderungen aus der Beschreibung klar und eindeutig hervorgehen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, nähere Angaben und Erläuterungen zu den Referenzprojekten (z.B. ausführende Unternehmen, Details der Leistungsausführung, Kontaktperson und -daten des Auftraggebers) zu verlangen.
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Die Bewerber haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklärungen zum verfügbaren Fachpersonal vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nähere Angaben und Erläuterungen zu den für die Auftragsausführung verfügbaren Führungs- und Fachkräften (z.B. berufliche Lebensläufe, Beschäftigtenzahl des Unternehmens) zu verlangen.
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Referenzleistungen müssen von demjenigen Unternehmen erbracht worden sein, das auch die hier zu vergebenden Leistungen ausführen wird. Referenzleistungen, die von einer Arbeitsgemeinschaft erbracht wurden, sind daher nur wertbar, soweit sie innerhalb der Arbeitsgemeinschaft von dem Unternehmen erbracht wurden, dass auch die die hier zu vergebenden Leistungen ausführen wird.
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Im Falle einer Berufung auf Referenzen eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe) muss das andere Unternehmen als eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Leistungen ausführen, für die die Referenzerfahrung benötigt wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Im Falle einer Bewerberge-meinschaft muss dasjenige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, das über die geforderte Refe-renzerfahrung verfügt, dementsprechend zur Ausführung der Leistungen vorgesehen sein, für die diese Referenzerfahrung benötigt wird. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind die vorgesehenen Leistungsanteile genauer zu erläutern.
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Sofern ein Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen des Auftrags an Unterauftragnehmer weiter zu vergeben, sind die hierfür vorgesehenen Leistungsanteile bereits im Angebot anzugeben. Im Übri-gen gelten § 36 VgV und Art. 71 Richtlinie 2014/24/EU.
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Beachte Ziffer III.1.1) zum Vorlagezeitpunkt mit dem Angebot. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3).
Die folgenden Anforderungen müssen mindestens erfüllt sein:
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Mindest-Personalanforderungen:
- Das Unternehmen muss mindestens drei Fachkräfte (inklusive Projektleiter/in) verfügen, die zur
Ausführung des hier zu vergebenden Auftrags zur Verfügung stehen.
- Mindestens einer (von drei) der verfügbaren Fachkräfte (inklusive Projektleiter/in) müssen über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich des Umweltingenieurwesens, der Umweltwissenschaften, der Geologie, der Hydrogeologie verfügen.
- Mindestens eine (von drei) der verfügbaren Fachkräfte, und zwar der/die verbindlich vorgesehene und im Auftragsfall eingesetzte Projektleiter/in muss über einen Hochschulabschluss als Ingenieur/in im Sinne von Art. 46 ff. der Richtlinie 2005/36/EG (2013/55/EU) in der Fachrichtung oder be-ruflichen Ausprägung des Umweltingenieurwesens, der Umweltwissenschaften, der Geologie, der Hydrogeologie, der Chemie oder vergleichbar, verfügen.
- Das Unternehmen muss über einen angestellten Sachverständigen nach § 18 BBodSchG verfügen, der im Auftragsfall für die auszuschreibende Leistung eingesetzt wird.
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Mindest-Referenzanforderungen:
Die Unternehmen müssen fundierte Erfahrungen durch mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte nachweisen. Dabei muss ein Vergleichsprojekt die Boden- und/ oder Grundwassersanie-rung (bspw. Gefahr-/ Schadstoffe wie LCKW/ BTEX/ PAK/ MKW) und ein Vergleichsprojekt den allgemeinen Rückbau betreffen, die in den vergangenen fünf Jahren (ab 01.01.2018 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist) erbracht wurden.
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Die Vergleichbarkeit der (Mindest-)Referenzleistungen beurteilt die Auftraggeberin nach pflicht-gemäßem Ermessen. Eine Gleichheit des Referenzprojektes zum hier zu vergebenden Auftrag ist nicht erforderlich, es genügt eine Ähnlichkeit, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungs-fähigkeit für den hier zu vergebenden Auftrag eröffnet. Eine additive Kombination mehrerer Refe-renzprojekte ist für die Mindest-Referenzanforderungen nicht ausreichend. Es kommt auf ein ver-gleichbares Referenzprojekt an.
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Referenzleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber gleichzeitig aufzeigt, inwiefern auf andere Weise ge-währleistet ist, dass eine ausreichende Leistungsfähigkeit in deutscher Sprache (insbesondere im Umgang mit den Projektbeteiligten/Behörden) und mit den nötigen Kenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit dem in der Bundesrepublik geltenden Recht (insbesondere Bau- und Verwaltungs-recht) besteht.
Die Auftraggeberin fordert als Eignungsvoraussetzung (s. Ziffer III.1.3) und Ausführungsbedingung, dass der/die verbindlich vorgesehene und im Auftragsfall eingesetzte Projektleiter/in über einen Hochschulabschluss als Ingenieur/in im Sinne von Art. 46 ff. der Richtlinie 2005/36/EG (2013/55/EU) in der Fachrichtung oder beruflichen Ausprägung des Umweltingenieurwesens, der Umweltwis-senschaften, der Geologie, der Hydrogeologie, der Chemie oder vergleichbar verfügt.
Es gelten Besondere Vertragsbedingungen u.a. zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Einreichung der Angebote ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform) und über das Bieterportal iTWO tender (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) erforderlich. Weitere Informationen:
https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_2121/index.
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Es obliegt den Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung als Bewerber zu registrieren. Zusätzliche Informationen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Auftraggeberin nur registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Bewerbern, die Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3) vor der Abgabe ihres Angebotes auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Fragen und Auskunftsersuchen sind über die Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten.
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Bewerbergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind, ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen sind die jeweils vorgesehenen Leistungsanteile der Mitglieder anzugeben. Ziffer III.1.1) gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bewerbergemeinschaft insgesamt beurteilt, soweit nicht anders angegeben. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den jeweils vorgesehenen Leistungsanteilen der Mitglieder beurteilt.
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Sofern ein Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), sind mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben und die in Ziffer III.1.1) geforderten Unterlagen für die anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich mit dem Angebot ist nachzuweisen, dass dem Bewerber die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der in Ziffer III.1.2) geforderten wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten (Umsatz) eines anderen Unternehmens ist außerdem nachzuweisen, dass das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (Haftungserklärung).
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Das Angebot und alle Anlagen sowie nachträglich angeforderte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen ist zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. eine Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu verlangen bzw. nachzufordern.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Ver-tragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beab-sichtigten Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/