Erweiterungsbau BIPS - Generalplanung - Verhandlungsverfahren_abgeschlossen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-22-BIPS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bips-institut.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau BIPS - Generalplanung - Verhandlungsverfahren_abgeschlossen
Generalplanungsleistungen für einen Erweiterungsbau mit folgendem wesentlichen Inhalt:
Alle Grundleistungen der Leistungsbilder
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 zu § 34 HOAI (LPH 1-9)
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 zu § 39 Abs. 4 HOAI (LPH 1-9)
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI für die Anlagengruppen 1-6 (AnlGr 6 bzgl. Aufzüge) und 8 gem. § 53 HOAI (LPH 1-9)
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI (LPH 1-6)
gemäß den Grundleistungskatalogen der HOAI 2021.
Als zu erbringende Grundleistungen gelten hierbei auch
- Grundleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) gem. LPH 1-7 nach Anlage 1 zur HOAI 2021 im erforderlichen Umfang
- die Planungsleistungen für Parkplätze oder außenliegende Stellplätze für KFZ sowie muskelbetriebene Fahrzeuge (z.B. Fahrräder)
- die Planungsleistungen in Bezug auf technische Anlagen in Außenanlagen (KG 540 ff. nach DIN 276-2008)
- die Planungsleistungen zum vorbeugenden Brandschutz
Zudem folgende besondere Leistungen:
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (mindestens bis in die 2. Ebene nach DIN 276-2008)
- in LPH 3: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (bis in die 3. Ebene nach DIN 276-2008)
- in LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter, auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
- in LPH 7: Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
- in LPH 8: Mitwirken bei der Fortschreibung der Mittelabflussplanung und Unterstützung des Auftraggebers beim rechtzeitigen Mittelabruf sowie Führung der zuwendungsrechtlich erforderlichen Dokumentation
- in LPH 8: Unterschriftsfertige Vorbereitung des Verwendungsnachweises für die Fördermittel
- in LPH 8: Stellung verantwortliche(r) Bauleiter/Bauleiterin nach § 56 BremLBO, soweit diese Tätigkeit über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Vorbehaltlich weiterer Einzelheiten in den Vertragsunterlagen (werden rechtzeitig vor Angebotsabgabe überlassen).
Die Planung ist nach Abschluss des VgV-Verfahrens zu beginnen und beinhaltet vorerst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) nach den Leistungsbildern der HOAI 2021 aller oben genannten Grundleistungen, ferner die oben genannten Besonderen Leistungen in den LPH 2 (vertiefte Kostenschätzung) und LPH 3 (vertiefte Kostenberechnung).
Eine stufenweise Beauftragung ist gemäß Vertrag vorgesehen.
Nach aktuellem Stand sind die Leistungen des Stufenvertrages - bei voller Erbringung aller Leistungsbilder bis Leistungsphase 8 - bis Ende 2025 zu erbringen. Die Objektbetreuung (Leistungsphase 9) wird, sofern abgerufen, anschließend erbracht.
Die Kostenannahmen sind im Zuge der Bearbeitung zu erstellen. Im Zuge der Bedarfsplanung wurden folgende maximalen Nettokosten mit Zeitpunkt 2022 (aktuell) angenommen (gem. DIN 276; nur für Kalkulationszwecke zu verwenden):
Kostengruppe 200: ca. 0,3 Mio. EUR
Kostengruppe 300: ca. 5,0 Mio. EUR
Kostengruppe 400: ca. 2,1 Mio. EUR
Kostengruppe 500: ca. 0,2 Mio. EUR
Kostengruppe 600: ca. 0,2 Mio. EUR
(Fortführung der Beschreibung unter Ziff. II.2.4)
Das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH (nachfolgend: BIPS) zählt zu den national führenden epidemiologischen Forschungsinstituten mit hoher internationaler Anerkennung. Es ist ein Forschungsinstitut des bremischen Forschungs- und Transferschwerpunktes Gesundheitswissenschaften. Seit 2013 ist das Institut Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und wird als solches gemeinsam von Bund und Ländern gefördert.
Für das BIPS besteht die akute Notwendigkeit einer räumlichen Erweiterung durch einen Erweiterungsbau. Ebenso ist eine Erweiterung und Erneuerung des IT-Systems vorgesehen, für das der Erweiterungsbau infrastrukturell (Aufstellflächen, Leitungskapazitäten) hinreichende Ressourcen haben muss.
Geplant ist ein Erweiterungsbau direkt neben dem derzeit genutzten Gebäude zur Abdeckung dringend benötigter zusätzlicher Bürokapazitäten, des Bedarfs an einem großen Hörsaal und Flächen für die Erweiterung und Erneuerung des IT-Systems. Das derzeit vom BIPS genutzte Gebäude in der Achterstraße 30 wurde 2010 mit einem Personalbestand von 72,2 VZÄ (94 Beschäftigte, ohne studentische Hilfskräfte) bezogen.
Ziel des Erweiterungsbaus ist es, 75 zusätzliche Büroarbeitsplätze zu errichten, die zum Teil von mehreren Beschäftigten genutzt werden können. Außerdem ist die Errichtung eines Hörsaals/Veranstaltungsraums für bis zu 199 Teilnehmende mit entsprechender Medienausstattung für digitale Konferenzen vorgesehen sowie die Neustrukturierung der Unterbringung der IT für das Institut mit Herrichtung von Flächen für den zentralen Rechnerbetrieb, Datenmanagement und mit Aufstellflächen für den Gerätebetrieb der Biobank am Standort des Instituts.
Das Bauvorhaben inkl. der Nebenkosten wird vollständig aus gedeckelten Fördermitteln finanziert.
Es ist angestrebt, die Baumaßnahme in 2025 abzuschließen und die Flächen für die Ausstattung und Einrichtung und für den Nutzungsbeginn spätestens in 2026 bereitzustellen. Die erforderlichenfalls weiterzuentwickelnde Basis mit definiertem Raumbedarf ist eine im Jahr 2019 erstellte Machbarkeitsstudie, die mit den Teilnahmeunterlagen mit veröffentlicht wird. Mit der Planung liegt eine sehr einfache, zweckentsprechende und wirtschaftliche Baukonzeption für die Erweiterung mit 75 Arbeitsplätzen, orientiert an Nachhaltigkeitskriterien in Funktion, Bauweise und Energiedesign vor.
Im Flächenlayout ist Flexibilität und eine nachhaltige Nutzbarkeit durch Struktur, Anordnung und Organisation von Service- und Funktionsbereichen abgebildet. Um die Folgekosten möglichst gering zu halten, soll nur die zwingend notwendige technische Infrastruktur für einen bedarfsgerechten Büro- und Institutsbetrieb umgesetzt werden. Wünschenswert ist jedoch die planerische Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten für die technische Infrastruktur, insb. in Bezug auf künftig ggf. noch höhere Datentransfererfordernisse als heute.
An hochinstallierte Flächen für den IT-Betrieb und energieintensive Probenlager sind besondere an den Klimaschutzzielen im Wissenschaftsbereich orientierte Ansprüche bezüglich Energie und Nachhaltigkeit gestellt. Es ist angestrebt, die Prozesswärme aus Rechnerbetrieb und Kühltechnik des Probenlagers für die Wärmebereitstellung mit einzubinden.
Die zu schaffende Nutzfläche von ca. 1838 m² umfasst ca. 1050 m² büroartig genutzte Flächen (mindestens 75 Büroarbeitsplätze), ca. 385 m² Seminar- und Veranstaltungsflächen und im Untergeschoss u. a. ca. 150 m² niedriginstallierte Probenlagerflächen und ca. 75 m² hochinstallierte IT-Flächen.
Die Liegenschaft, auf der der Erweiterungsbau entstehen soll, liegt in der Achterstr. 30 und beträgt ca. 13.378 qm.
Es gibt einen Bauvorbescheid vom 12.12.2019, welcher die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens bestätigt. Die Gültigkeitsverlängerung wird während des Vergabeverfahrens bauherrenseitig beantragt.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung mit einer anfänglichen Festbeauftragung der Leistungen in den Leistungsphasen 1-3 nach den vertraglich in Bezug genommenen Leistungsbildern der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen; siehe Ziff. 2.1.4).
Anschließende Leistungen hängen von einem diesbezüglichen Abruf durch den Auftraggeber ab.
Nach jetzigem Stand vorgesehen sind folgende Leistungsstufen: Stufe 1 = LP 1 und 2; Stufe 2 = LP 3; Stufe 3 = LP 4; Stufe 4 = LP 5, Stufe 5 = LP 6 und 7; Stufe 6 = LP 8; Stufe 7 = LP 9.
Die endgültige Aufteilung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Achim
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses und der beim erfolgreichen Bieter vorgesehenen Nachunternehmerleistungen entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] EUR eingegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DDA6LBQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]