Führungskräftetraining Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Führungskräftetraining
Die Beratungsgesellschaft PD — Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Inhouse-Beratungsgesellschaft der Öffentlichen Hand. Die Gesellschaft bietet ausschließlich öffentlichen Auftraggebern eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen.
In den letzten Jahren konnte der Bedarf und die Nachfrage für Unterstützung in diesen Themen gezeigt werden – dies war verbunden mit einem klaren Wachstumsdirektiv von 60 auf inzwischen knapp 800 Mitarbeitenden. Besonders in der Corona-Krise zeigte sich nochmals der verstärkte Bedarf mit ungemindertem Wachstum.
Vor dem Hintergrund dieses Wachstums hat die PD 2019 ein Führungsleitbild mit 5 Säulen erarbeitet. Seit Ende 2019 wurde mit der Verankerung des Leitbilds bei der PD durch Trainings für die Führungskräfte begonnen.
Aufgrund des starken Wachstums und der damit verbundenen Zunahme an Führungsrollen und -Personen in der PD, sowie zur weiteren Verankerung des Leitbilds in der Breite der Organisation sollen nun die bisher nicht betrachteten Personengruppen der PD – Level der Manager ohne Personalverantwortung sowie Level des Top-Management – ein darauf angepasstes einmaliges Training durchlaufen.
Der Auftraggeber möchte sich bei der Konzeption und Durchführung von Führungskräftetrainings im Rahmen der Personalentwicklung dabei unterstützen lassen.
Berlin
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensdarstellung
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
3. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014)
4. Umsatz: Erklärung über den Unternehmensumsatz pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
zu Eignungskriterium 4: Mindeststandard: Umsatz durchschnittlich mind. [Betrag gelöscht] EUR p.a.
5. Referenzen: Aufstellung von Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe erbrachte Leistungen, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist zu verstehen, die Vorbereitung und Durchführung von Führungskräftetrainings einschließlich Anwendung eines Development-Tools für Führungskräfte mit oder ohne Personalverantwortung.
zu Eignungskriterium 5: Mindestens 3 vergleichbare Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.