SPGK_MOF3, Neubau VST Brilon-Wald Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61750
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_MOF3, Neubau VST Brilon-Wald
Neubau von zwei Mittelbahnsteigen, Einkürzen der alten Bahnsteige, Neubau einer PÜ mit drei Aufzügen, Verfüllen der alten PU
Neubau von zwei Mittelbahnsteigen, Einkürzen der alten Bahnsteige, Neubau einer PÜ mit drei Aufzügen, Verfüllen der alten PU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_MOF3, Neubau VST Brilon-Wald
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elze
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.