Niederschlagsentwässerung, Recha-Ellern-Weg 1 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 262-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Niederschlagsentwässerung, Recha-Ellern-Weg 1
Im zentralen Bereich der Mitte Altona, in direkter Nachbarschaft zur neuen Parkanlage wird der Neubau für die Stadtteilschule Mitte Altona errichtet. Das Schulgrundstück befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Auf einem ca. 3.500 m² großen Baufeld soll ein modernes und nachhaltiges Schulgebäude entstehen. Das Gebäude organisiert die verschiedenen Nutzungen und Funktionsbereiche einschließlich der Sportflächen vertikal auf rund 6 Geschossen. Auf dem Dach des Schulgebäudes werden Aufenthalts- und Pausenflächen errichtet.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die im Zuge der Gebäudeerrichtung herzustellende Niederschlagsentwässerung.
Recha-Ellern-Weg 1, 22765 Hamburg
Für die Erschließung des Grundstücks für die SMA wurde seitens der Stadt HH für die Einleitung in den öffentlichen Kanal des Recha-Ellern-Wegs eine Einleitungsmenge von 10 l / s*ha vorgegeben. Das entspricht für das Grundstück bei einer Größe von rd. 4.400 m² einer Einleitungsmenge von Qdr = 4.4 l/s. Das Grundstück wird nahezu zu 100 % versiegelt. Dachflächen werden als Aufenthaltsflächen oder Gründächer erstellt, die Außenflächen gepflastert. Um die Einleitungsmenge zu gewährleisten, ist die Drosselung mit entsprechender Rückhaltung erforderlich. Aufgrund der beengten Verhältnisse bietet sich ein Kanalstauraum mit integrierter Hebeanlage an. Der Kanalstauraum wurde nach dem Arbeitsblatt DWA A 117 bemessen. Eingangswerte für die Niederschläge stammen aus dem aktuellen Kostra – Atlas des DWD. Die projizierte Fläche wurde mit Vollversiegelung angenommen. Gem. beigefügter hydraulischen Bemessung ist eine Rückhaltevolumen von VRRA = 155,06 m³ erforderlich. Dies wird durch einen Kanalstauraum DN 2.400 PE bereitgestellt. Die Tiefe des Kanalstauraums ergibt sich auf Grundlage der angeschlossenen Leitungen. Für die Leerung des Kanalstauraums ist eine Hebeanlage erforderlich. Diese befindet sich in einem Pumpenbauwerk am Kopf des KSR. Die Doppelpumpenanlage wird auf die Drosselmenge Qdr = 4.4 l / s eingestellt. Die Entleerungszeit beträgt rd. 9,9 Stunden. Das Pumpenbauwerk erhält zusätzlich eine Notüberlaufschwelle sowie eine Notentlastung in Richtung öffentlichen Kanal. Für den Fall eines Rückstaus aus dem öffentlichen Kanal oder einer Überlastung des gesamten Systems, kann das Wasser über die Straßenabläufe in die Vorflächen auf dem Grundstück austreten, ohne Schaden anzurichten.
Da das Grundstück in einer Zone mit schwankendem Grundwasserspiegel liegt, erhält der KSR eine entsprechende Auftriebssicherung. Zur Sicherheit wird eine Doppelpumpenanlage mit Alarmmelder installiert. Der Kanalstauraum kann im Brandfall auch als Havariesperre genutzt werden.
Laut Bewertung der Regenwassergüte nach Merkblatt DWA M 153 ist keine Behandlung des Niederschlagswassers erforderlich.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. März 2023; Ende ca. August 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederschlagsentwässerung, Recha-Ellern-Weg 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]