Sanitär, Hinsbleek 14 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 255-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitär, Hinsbleek 14
In einer großflächigen Schulbauoffensive überplant Schulbau Hamburg (SBH) unter anderen den Standort der Grundschule Hinsbleek in der Region Wandsbek Nord. Dabei wird ein Neubau auf einem freien Grundstücksteil sowie an Stelle abgebrochener Pavillongebäude errichtet werden.
Hinsbleek 14, 22391 Hamburg
ca. 180m Abwasserleitung inkl. Form- und Verbindungsstücke (schallgedämmt), ca. 340m Trinkwasserleitung aus nichtr. Stahl inkl. Form- und Verbindungsstücke,
11 Waschtische, 1 Kunstraumbecken inkl. Schlammfang, 6 Durchlauferhitzer (verschiedene Leistungen), 21 WC´s, 2 barrierefreie WC´s inkl. Waschtisch, 4 Urinale, 2 Ausgussbecken, Durchführung von erforderlichen Kernbohrungen, Montage von bauseits gestellten Sanitärausstattungsgegenständen (bspw. Seifenspender)
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Juli 2023; Fertigstellung ca. November 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitär, Hinsbleek 14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]