Errichtung einer Batterieanlage 500 kVA Referenznummer der Bekanntmachung: VE-4403
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wista.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.busse-partner.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Batterieanlage 500 kVA
Umbau und die Erweiterung des ehemaligen US-Militärkrankenhauses in Berlin Lichterfelde zum Innovationszentrum FUBIC.
Das Gebäude liegt als freistehende Großstruktur mit ca. 60m x 120m zentral auf einem ca. fünf Hektar großen Entwicklungsgelände
Fabeckstraße 60/62 14195 Berlin
Es ist ein Batteriespeicher auf Basis von Lithium-Ionen-Batterien mit einer Spitzenleistung von max. 500 kVA und einer nutzbaren Speicherkapazität von max. 510 kWh vorzusehen. Als Aufstellungsort für Batteriemodule und Wechselrichter bzw. Laderegler ist im Außenbereich des FUBIC ein Gebäude in Höhe des 1. UG vorgesehen. Dieses Gebäude ist mit einer Zu- und Abluft versehen und ist mit 6 Räumen ausgestattet. Für das Bauvorhaben wird ein Raum als Batteriespeicher genutzt wobei zwei zusätzliche Räume zur nachtträglichen Nutzung vorgehalten werden (Raum 1 bis 3) .
Zukünftig können im Batterieraum 2 und 3 weitere 500 kVA Batterieleistung je Raum nachgerüstet werden. Eine max. Kapazität der Batterieräume 1-3 von 2500 kWh ist somit möglich.
Der Speicher ist als Peak Shaving (Lastspitzenkappung) für den elektrischen Hausanschluss des Gebäudes und als Eigenverbrauchsoptimierung für den Strom aus der PV-Aufdachanlage auszulegen.
Die Anlagenregelung bzw. das Einspeisemanagement ist gemäß VDE-AR-N 4110 zu berücksichtigen und durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbean- und ummeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auch Negativbescheinigung).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Bescheinigung in Steuersachen)
- Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 (EStG)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
- Bestätigung der Umsätze durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
- vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angaben zu Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- PQ-Nachweis / ausgefülltes Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) für sämtliche Nachunternehmer.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTC6CYZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/