Projektträgerschaft zum Förderprogramm "Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen" Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#009
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft zum Förderprogramm "Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen"
Die zu vergebende Projektträgerschaft soll zum einen durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung und Abwicklung sowie ein begleitendes Monitoring des Förderprogramms und die Übernahme der Erfolgskontrolle der geförderten Projekte den effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das BMWK als Auftraggeber (AG) von Aufgaben
nicht-ministerieller Art entlasten. Zum anderen soll der Projektträger als Auftragnehmer (AN) die wissenschaftliche Begleitung der Ausbildungscluster 4.0 übernehmen und einen Beitrag zur Erfolgskontrolle des Förderprogramms insgesamt leisten.
Geschäftssitz des Auftragnehmers und, bei Bedarf, Dienstsitz des Auftraggebers
Die zu vergebende Projektträgerschaft soll zum einen durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung und Abwicklung sowie ein begleitendes Monitoring des Förderprogramms und die Übernahme der Erfolgskontrolle der geförderten Projekte den effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das BMWK als Auftraggeber (AG) von Aufgaben nicht-ministerieller Art entlasten. Zum anderen soll der Projektträger als Auftragnehmer (AN) die wissenschaftliche Begleitung der Ausbildungscluster 4.0 übernehmen und einen Beitrag zur Erfolgskontrolle des Förderprogramms insgesamt leisten. Alle Tätigkeiten sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Daten, Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit und in einem für den AG frei nutzbaren digitalen Format (z. B. Word, PowerPoint, Excel oder andere geeignete und weiter nutzbare Daten- und Dateiformate) zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Entscheidungen nachzuprüfen.
Der AN soll zur selbstständigen Wahrnehmung der ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben und zur treuhänderischen Verwaltung der Fördermittel beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO). Dies bedeutet die Übertragung staatlicher Funktionen auf einen privaten Rechtsträger mit der Befugnis, selbständig die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Der Beliehene hat dann gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG den Status einer Behörde. Ein Anspruch auf Beleihung besteht nicht. Die Beleihung erfolgt nur insoweit, als dies in Anbetracht der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt möglicher Interessenkollisionen zulässig und sachdienlich ist. Umfang und Inhalt der Beleihung richten sich nach dem Bedarf des AG. Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 3 BHO juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben bieten. Die Beleihung des AN erfolgt durch Verwaltungsakt. Erst mit Zugang des Bescheids ist es dem
AN gestattet, die ihm mit der Beleihung übertragenen hoheitlichen Befugnisse wahrzunehmen. Im Falle einer Beleihung unterliegt der AN im Rahmen der Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht durch den AG. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund dieser Eigenschaft nicht beliehen
werden können, müssen in der Lage sein, die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu erbringen. Insofern müssen sie dementsprechend die inhaltlichen Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO erfüllen und ebenfalls die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben bieten.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 60 Monate, gerechnet vom Tag der Zuschlagserteilung/des Vertragsschlusses an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de