Projektträgerschaft zum Förderprogramm "Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen" Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#009

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499899
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499899
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaft zum Förderprogramm "Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen"

Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zu vergebende Projektträgerschaft soll zum einen durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung und Abwicklung sowie ein begleitendes Monitoring des Förderprogramms und die Übernahme der Erfolgskontrolle der geförderten Projekte den effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das BMWK als Auftraggeber (AG) von Aufgaben

nicht-ministerieller Art entlasten. Zum anderen soll der Projektträger als Auftragnehmer (AN) die wissenschaftliche Begleitung der Ausbildungscluster 4.0 übernehmen und einen Beitrag zur Erfolgskontrolle des Förderprogramms insgesamt leisten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79421100 Projektüberwachung, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Geschäftssitz des Auftragnehmers und, bei Bedarf, Dienstsitz des Auftraggebers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebende Projektträgerschaft soll zum einen durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung und Abwicklung sowie ein begleitendes Monitoring des Förderprogramms und die Übernahme der Erfolgskontrolle der geförderten Projekte den effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das BMWK als Auftraggeber (AG) von Aufgaben nicht-ministerieller Art entlasten. Zum anderen soll der Projektträger als Auftragnehmer (AN) die wissenschaftliche Begleitung der Ausbildungscluster 4.0 übernehmen und einen Beitrag zur Erfolgskontrolle des Förderprogramms insgesamt leisten. Alle Tätigkeiten sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Daten, Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit und in einem für den AG frei nutzbaren digitalen Format (z. B. Word, PowerPoint, Excel oder andere geeignete und weiter nutzbare Daten- und Dateiformate) zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Entscheidungen nachzuprüfen.

Der AN soll zur selbstständigen Wahrnehmung der ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben und zur treuhänderischen Verwaltung der Fördermittel beliehen werden (§ 44 Abs. 3 BHO). Dies bedeutet die Übertragung staatlicher Funktionen auf einen privaten Rechtsträger mit der Befugnis, selbständig die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Der Beliehene hat dann gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG den Status einer Behörde. Ein Anspruch auf Beleihung besteht nicht. Die Beleihung erfolgt nur insoweit, als dies in Anbetracht der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt möglicher Interessenkollisionen zulässig und sachdienlich ist. Umfang und Inhalt der Beleihung richten sich nach dem Bedarf des AG. Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 3 BHO juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben bieten. Die Beleihung des AN erfolgt durch Verwaltungsakt. Erst mit Zugang des Bescheids ist es dem

AN gestattet, die ihm mit der Beleihung übertragenen hoheitlichen Befugnisse wahrzunehmen. Im Falle einer Beleihung unterliegt der AN im Rahmen der Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht durch den AG. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund dieser Eigenschaft nicht beliehen

werden können, müssen in der Lage sein, die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu erbringen. Insofern müssen sie dementsprechend die inhaltlichen Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO erfüllen und ebenfalls die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben bieten.

II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 60
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 60 Monate, gerechnet vom Tag der Zuschlagserteilung/des Vertragsschlusses an.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 07/03/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Hinweis:

Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!

Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/02/2023