A81, VKE E031, Bauschadstoff- und Substanzuntersuchungen für Sanierung-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten bei Ing.-BW Referenznummer der Bekanntmachung: AE03330101

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18607020fe8-312f67e78fcdc27d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.deges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

A81, VKE E031, Bauschadstoff- und Substanzuntersuchungen für Sanierung-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten bei Ing.-BW

Referenznummer der Bekanntmachung: AE03330101
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bauschadstoff- und Substanzuntersuchungen für Sanierung-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten bei Ingenieurbauwerken im Zuge der A 81

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71311220 Dienstleistungen im Straßenbau
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
71621000 Technische Analysen oder Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, Main-Tauber-Kreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die VKE E031 ist eine grundhafte Erneuerung durchzuführen. Sie beginnt ca. bei Betr.-km 471+000 (AS Tauberbischofsheim) und verläuft in südliche Richtung bis ca. Betr.-km 483+600

(AS Ahorn). Damit hat die VKE E031 eine Länge von ca. 12,6 km.

Für die Strecke ist eine Bestandsanalyse durchzuführen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsqualität und -sicherheit zu erarbeiten. Dabei sind die Lage und die Höhe bis auf einzelne abgegrenzte Bereiche weitestgehend nicht zu ändern. Zum Beispiel bei der Muckbachtalbrücke ist bereits absehbar, dass die Gradiente anzupassen ist. Um eine regelkonforme 4+0-Verkehrsführung zu ermöglichen, ist die Fahrbahn von B = 11,50 m auf B = 12,00 m zu verbreitern. Weiterhin ist die Querneigung regelkonform anzupassen und die Entwässerung zu prüfen.

Im Zuge der VKE liegen zehn Bauwerke vor, davon acht A-Bauwerke und zwei Ü-Bauwerke. Weiterhin besteht ein Regenklärbecken. Von den acht A-Bauwerken sind drei Großbrücken, die Taubertalbrücke, die Muckbachtalbrücke und die Schüpfbachtalbrücke.

Die Planung umfasst alle Anlagenteile der Verkehrsanlage, also neben dem Straßenkörper auch den Straßenunterbau, Entwässerungsanlagen, Ausstattung (Fahrzeugrückhaltesysteme, Einfriedungen usw.), Nebenanlagen sowie die Berücksichtigung aller Ingenieurbauwerke und Durchlässe.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 10
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]

- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].

- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(Ziffer 11) Aufforderung

Die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft erfolgt auf Basis der in der Eigenerklärung zur Eignung nach HVA F-StB geforderten Angaben und Unterlagen in Verbindung mit den nachfolgenden Angaben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlende Angaben / Unterlagen nicht nachgefordert werden und zum Angebotsausschluss führen. Weiterhin erfolgt ein Angebotsausschluss wegen fehlender Eignung, wenn die Einhaltung der geforderten Mindeststandards mit Angebotsabgabe nicht nachgewiesen wird.

Für die Eignungsprüfung ist folgendes zu beachten:

Von dem Bieter/ der Bietergemeinschaft muss nachgewiesen werden, dass durch 2 Referenzprojekte die Mindeststandards in Summe erfüllt sind. Der Nachweis der Mindeststandards kann entweder durch ein Referenzprojekt mit allen geforderten Mindeststandards oder durch insgesamt 2 Referenzprojekte erbracht werden.

Das Referenzprojekt kann bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.

Mindeststandards sind folgende Inhalte:

• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.),

• Beratungsleistung zum Leistungsbild Bauschadstoffuntersuchung eines Brückenbauwerkes (Länge ≥ 100 m) im Zuge eine Bundesfernstraße,

• Ausarbeitung der dazugehörigen Gutachten sowie Erstellung eines Entsorgungskonzeptes und Massenermittlung und

• Erbringung von Leistungen zur Erkundung von Asbest in Brückenbauwerken

Weiterhin sind für die Leistungserbringung 2 Mitarbeiter namentlich zu benennen.

Projektleiter*in:

Die benannte Person muss folgende Mindeststandards erfüllen:

• Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss im Bauingenieurwesen/angewandte Geowissenschaft und

• Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren als Berater / Gutachter für die Beratungsleistung mit Leistungsbild Bauschadstoffuntersuchung

Für die benannte Person müssen zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgende Mindeststandards erfüllen:

• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.),

• Erbringung von Leistungen zur Bauschadstoffuntersuchung für Brückenbauwerke im Zuge einer Bundesfernstraße,

• Erbringung von Leistungen zur Erkundung von Asbest für ein Brückenbauwerk (Länge ≥ 100m),

• Entnahme von Proben für ein Brückenbauwerk unter Sicherung der Arbeitsstelle auf einer Bundesfernstraße. Die Qualifikation des Projektleiters: MVAS (D, E und F) ist mit dem Angebot einzureichen. Ein Nachunternehmer kann zu diesem Zweck ebenfalls benannt werden.

Der Nachweis der Mindeststandards kann entweder durch ein Referenzprojekt mit allen geforderten Mindeststandards oder durch insgesamt 2 Referenzprojekte in Form eines Projektdatenblattes bzw. einer entsprechenden Referenzbescheinigung erbracht werden.

Projektingenieur*in/Projektmitarbeiter*in:

Von dem für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter müssen folgende Mindeststandards erfüllt sein:

• Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss im Bauingenieurwesen/angewandte Geowissenschaft und

• Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren als Berater / Gutachter für die Beratungsleistung mit Leistungsbild Bauschadstoffuntersuchung

Für die benannte Person müssen zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgende Mindeststandards erfüllen:

• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.),

• Erbringung von Leistungen zur Bauschadstoffuntersuchung für Brückenbauwerke im Zuge eine Bundesfernstraße und

• Erbringung von Leistungen zur Erkundung von Asbest für ein Brückenbauwerk (Länge ≥ 100m)

Der Nachweis der Mindeststandards kann entweder durch ein Referenzprojekt mit allen geforderten Mindeststandards oder durch insgesamt 2 Referenzprojekte in Form eines Projektdatenblattes bzw. einer entsprechenden Referenzbescheinigung erbracht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe oben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/02/2023