A81, VKE E031, Bauschadstoff- und Substanzuntersuchungen für Sanierung-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten bei Ing.-BW Referenznummer der Bekanntmachung: AE03330101
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
A81, VKE E031, Bauschadstoff- und Substanzuntersuchungen für Sanierung-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten bei Ing.-BW
Bauschadstoff- und Substanzuntersuchungen für Sanierung-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten bei Ingenieurbauwerken im Zuge der A 81
Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, Main-Tauber-Kreis
Für die VKE E031 ist eine grundhafte Erneuerung durchzuführen. Sie beginnt ca. bei Betr.-km 471+000 (AS Tauberbischofsheim) und verläuft in südliche Richtung bis ca. Betr.-km 483+600
(AS Ahorn). Damit hat die VKE E031 eine Länge von ca. 12,6 km.
Für die Strecke ist eine Bestandsanalyse durchzuführen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsqualität und -sicherheit zu erarbeiten. Dabei sind die Lage und die Höhe bis auf einzelne abgegrenzte Bereiche weitestgehend nicht zu ändern. Zum Beispiel bei der Muckbachtalbrücke ist bereits absehbar, dass die Gradiente anzupassen ist. Um eine regelkonforme 4+0-Verkehrsführung zu ermöglichen, ist die Fahrbahn von B = 11,50 m auf B = 12,00 m zu verbreitern. Weiterhin ist die Querneigung regelkonform anzupassen und die Entwässerung zu prüfen.
Im Zuge der VKE liegen zehn Bauwerke vor, davon acht A-Bauwerke und zwei Ü-Bauwerke. Weiterhin besteht ein Regenklärbecken. Von den acht A-Bauwerken sind drei Großbrücken, die Taubertalbrücke, die Muckbachtalbrücke und die Schüpfbachtalbrücke.
Die Planung umfasst alle Anlagenteile der Verkehrsanlage, also neben dem Straßenkörper auch den Straßenunterbau, Entwässerungsanlagen, Ausstattung (Fahrzeugrückhaltesysteme, Einfriedungen usw.), Nebenanlagen sowie die Berücksichtigung aller Ingenieurbauwerke und Durchlässe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
(Ziffer 11) Aufforderung
Die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft erfolgt auf Basis der in der Eigenerklärung zur Eignung nach HVA F-StB geforderten Angaben und Unterlagen in Verbindung mit den nachfolgenden Angaben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlende Angaben / Unterlagen nicht nachgefordert werden und zum Angebotsausschluss führen. Weiterhin erfolgt ein Angebotsausschluss wegen fehlender Eignung, wenn die Einhaltung der geforderten Mindeststandards mit Angebotsabgabe nicht nachgewiesen wird.
Für die Eignungsprüfung ist folgendes zu beachten:
Von dem Bieter/ der Bietergemeinschaft muss nachgewiesen werden, dass durch 2 Referenzprojekte die Mindeststandards in Summe erfüllt sind. Der Nachweis der Mindeststandards kann entweder durch ein Referenzprojekt mit allen geforderten Mindeststandards oder durch insgesamt 2 Referenzprojekte erbracht werden.
Das Referenzprojekt kann bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Mindeststandards sind folgende Inhalte:
• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.),
• Beratungsleistung zum Leistungsbild Bauschadstoffuntersuchung eines Brückenbauwerkes (Länge ≥ 100 m) im Zuge eine Bundesfernstraße,
• Ausarbeitung der dazugehörigen Gutachten sowie Erstellung eines Entsorgungskonzeptes und Massenermittlung und
• Erbringung von Leistungen zur Erkundung von Asbest in Brückenbauwerken
Weiterhin sind für die Leistungserbringung 2 Mitarbeiter namentlich zu benennen.
Projektleiter*in:
Die benannte Person muss folgende Mindeststandards erfüllen:
• Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss im Bauingenieurwesen/angewandte Geowissenschaft und
• Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren als Berater / Gutachter für die Beratungsleistung mit Leistungsbild Bauschadstoffuntersuchung
Für die benannte Person müssen zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgende Mindeststandards erfüllen:
• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.),
• Erbringung von Leistungen zur Bauschadstoffuntersuchung für Brückenbauwerke im Zuge einer Bundesfernstraße,
• Erbringung von Leistungen zur Erkundung von Asbest für ein Brückenbauwerk (Länge ≥ 100m),
• Entnahme von Proben für ein Brückenbauwerk unter Sicherung der Arbeitsstelle auf einer Bundesfernstraße. Die Qualifikation des Projektleiters: MVAS (D, E und F) ist mit dem Angebot einzureichen. Ein Nachunternehmer kann zu diesem Zweck ebenfalls benannt werden.
Der Nachweis der Mindeststandards kann entweder durch ein Referenzprojekt mit allen geforderten Mindeststandards oder durch insgesamt 2 Referenzprojekte in Form eines Projektdatenblattes bzw. einer entsprechenden Referenzbescheinigung erbracht werden.
Projektingenieur*in/Projektmitarbeiter*in:
Von dem für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter müssen folgende Mindeststandards erfüllt sein:
• Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss im Bauingenieurwesen/angewandte Geowissenschaft und
• Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren als Berater / Gutachter für die Beratungsleistung mit Leistungsbild Bauschadstoffuntersuchung
Für die benannte Person müssen zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgende Mindeststandards erfüllen:
• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.),
• Erbringung von Leistungen zur Bauschadstoffuntersuchung für Brückenbauwerke im Zuge eine Bundesfernstraße und
• Erbringung von Leistungen zur Erkundung von Asbest für ein Brückenbauwerk (Länge ≥ 100m)
Der Nachweis der Mindeststandards kann entweder durch ein Referenzprojekt mit allen geforderten Mindeststandards oder durch insgesamt 2 Referenzprojekte in Form eines Projektdatenblattes bzw. einer entsprechenden Referenzbescheinigung erbracht werden.
siehe oben
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]