Chemnitzer Bahnbogen 2. BA (Ausbau und Ertüchtigung Strecke 6258); Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64488
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Chemnitzer Bahnbogen 2. BA (Ausbau und Ertüchtigung Strecke 6258); Bauüberwachung
Chemnitzer Bahnbogen 2. BA (Ausbau und Ertüchtigung Strecke 6258); Bauüberwachung
Zu überwachende Baumaßnahme: Die Baustelle Chemnitzer Bahnbogen befindet sich im Bereich der Strecke 6258 Dresden – Bogendreieck Werdau und im Bereich der Strecke 6645 Chemnitz Hbf – Aue. Beim Abschnitt Chemnitz Hbf (a) - Chemnitz-Kappel (a) der Strecke 6258 handelt es sich, um einen zweigleisigen, elektrifizierten Abschnitt ohne Weichen.
Beim Abschnitt Chemnitz Hbf (a) – Chemnitz- Süd (a) der Strecke 6645 handelt es sich um einen eingleisig, nicht elektrifizierten Abschnitt. Bei ca. km 81,80 der Strecke 6258 befindet sich der Hp Chemnitz Süd und bei ca. km 82,70 der Hp Chemnitz Mitte. Gegenstand des Vorhabens Chemnitzer Bahnbogen ist der Ausbau und die Ertüchtigung des Eisenbahnstreckenabschnitts vom Chemnitzer Hauptbahnhof (km 80,5 der Strecke 6258) bis westlich des Haltepunktes Chemnitz Mitte (km 83,3 der Strecke 6258). Die Länge des kompletten Umbauabschnittes beträgt ca. 2.800 m. Im 1. Bauabschnitt von 2019 bis 2022 wurde bereits ein Großteil der Bahnanlagen erneuert. Hauptbestandteil des 2. Bauabschnittes ist die Ertüchtigung der ca. 280m langen Eisenbahnüberführung Chemnitzer Viadukt. Ebenso werden im Zeitraum von 04/2023 bis 05/2024 noch verschiedene Restleistungen entlang des kompletten Chemnitzer Bahnbogens realisiert bzw. umgesetzt. Zu den Baustellen führen öffentliche Straßen bzw. der Bahnbogen wird von öffentlichen Straßen gequert und tangiert. Die Baustellen des Umbauvorhabens befinden sich im zentralen Bereich der Stadt Chemnitz. Die Erbringung der Leistung erfolgt überwiegend auf den Flächen der DB AG. Angrenzend zu den Flächen befinden sich Wohnflächen, Kleingartenbereiche und gewerblich genutzte Grundstücke.
Verlängerung ggf. durch Beauftragung der Option (siehe Punkt II.2.11)
Verlängerung des Leistungszeitraums: 01.01.2024 bis 31.08.2024
entfällt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung, dass sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht wurde, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt wurde, oder
c) irreführende Informationen übermittelt wurden, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Erklärung,
- dass man kein russischer Staatsangehörige und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass man selbst bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Erklärung, dass für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl eingesetzt wird: mind. 1 Fach-Bauüberwacher Oberbau (FBÜ) (Qualifikation: TB 4.2) FBÜ mit 2 Jahren Berufserfahrung, Referenz: mind. 1 Projekt der DB mit einem Gesamtwertumfang größer 5,0 Mio. €
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Fachbauüberwacher Oberbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Weitere Erklärungen: Dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ. Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten Schlusstermin ein.
Weitergehende Unterlagen sind ausdrücklich nicht erwünscht. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.