Vertragsverlängerung über die Nutzung und Wartung der Software ILLT
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsverlängerung über die Nutzung und Wartung der Software ILLT
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14).
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der Assecutor Data Service GmbH eine Vertragsverlängerung über die Nutzung und Wartung der Software ILLT zu schließen.
Der Projektumfang besteht aus den Lizenzgebühren, dem Betrieb des Systems und dem Support der Software.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der Auftrag nach Kenntnis der Vergabestelle nur von Assecutor durchgeführt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Mit der für die Bedürfnisse der HOCHBAHN weiterentwickelten Software plant die HOCHBAHN auf der Grundlage der importierten Automatenzustände die Fahrzeugtouren. In der Software wird die gesamte Bewegung der Geldkassetten und Werttransporte verwaltet und dokumentiert.
Für die verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen sind hersteller- und hochbahnspezifische Kenntnisse, die Geschäftsgeheimnisse und geschütztes Know-How umfassen, über das auf die HOCHBAHN zugeschnittene Gesamtsystem erforderlich. Die Lizenzierung und Wartung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem Hersteller selbst durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente des bestehenden Systems verfügt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]