Überarbeitung Brandschutzkonzepte Stationen FFM- Mühlberg, Ostendstraße, Lokalbahnhof, Taunusanlage sowie OF- Martkplatz, Ledermuseum, Kaiserlei Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI29273
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Überarbeitung Brandschutzkonzepte Stationen FFM- Mühlberg, Ostendstraße, Lokalbahnhof, Taunusanlage sowie OF- Martkplatz, Ledermuseum, Kaiserlei
Fortschreibung Brandschutzkonzepte und Brandschutztechnische Fachbegleitung der UPVa Kaiserlei; Marktplatz; Ledermuseum in OF sowie Mühlberg, Lokalbahnhof, Ostendstraße und Taunusanlage in FFM
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Überarbeitung Brandschutzkonzepte Stationen FFM- Mühlberg, Ostendstraße, Lokalbahnhof, Taunusanlage sowie OF- Martkplatz, Ledermuseum, Kaiserlei
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Fortschreibung Brandschutzkonzepte und Brandschutztechnische Fachbegleitung der UPVa Kaiserlei; Marktplatz; Ledermuseum in OF sowie Mühlberg, Lokalbahnhof, Ostendstraße und Taunusanlage in FFM
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NT08: Berechnung der Löschmitteleinheiten
Für die Neuplanung der Sicherheitsbeleuchtung in den Stationen benötigen die Fachplaner (Reim & Reimers) zusätzliche Informationen u. a. zur Lage der Handfeuerlöscher. Auf Anfrage bei dem Technischen Hausherrn Brandschutz, kann dieser bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung nur weiterhelfen, wenn die Löschmitteleinheiten nach den neuen Brandschutzkonzepten beziffert wurden.