Lieferung von Reparaturasphalt für alle Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg. Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022001936
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Reparaturasphalt für alle Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Bezirksämter der Stadt Hamburg haben Bedarf an reaktivem Kaltasphalt zur Reparatur von Schlaglöchern, allg. Beschädigungen von asphaltierten Fahrbahnen in der Verschleiß-, und Tragschicht.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von reaktivem Reparaturasphalt für alle Dienststellen der Bezirksämter in Hamburg.
Bezirksamt Altona
Anlieferadresse: „Bauhof Hamburg Altona, Schulgartenweg 4, 22525 Hamburg“.
Öffnungszeiten: Mo-Do 7.00 Uhr- 15:00 Uhr, Fr. 7.00-13.00 Uhr
Anfahrbarbeit zum Betriebshof mit Sattelzugmaschine möglich
Büronummer zur Terminavisierung +49 40 / 42811 3613
Bei dem Los 1 hat der Spediteur eine Selbstabladung einzukalkulieren. Es werden grundsätzlich 13-16 Tonnen pro Einzel-Auftrag abgefordert.
Es wird Eimerware favorisiert.
Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.05.2025, wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt.
Bezirksamt Harburg und Bergedorf
Bergedorf:
Anlieferadresse: Bauhof Hamburg-Bergedorf, Kampweg 4, 21035 Hamburg.
Öffnungszeiten MO-Do 6:00 bis 15:00 Uhr, Freitags von 6:00 Uhr – 13:00 Uhr
Anfahrbarkeit zum Betriebshof mit Sattelzugmaschinen möglich
Büronummer zur Avisierung +49 40 / 42891-2539, Abschnittsleiter Bauhof
oder +49 40 / 42891-2557, Wegewart
Bei dem Los 2 (Bergedorf) hat der Spediteur eine Selbstabladung einzukalkulieren.
Harburg:
Anlieferadressse: Bauhof Hamburg-Harburg, Marmstorfer Weg 31, 21077 Hamburg
Öffnungszeiten: Mo-Do 7.00 Uhr- 15:00 Uhr, Fr. 7.00-13.00 Uhr
Anfahrbarbeit zum Betriebshof mit Sattelzugmaschine möglich
Büronummer zur Terminavisierung +49 40 / 42871-4941
Bei Terminavisierung mind. 5 Tage vor dem Ausliefertermin stellt der Bauhof eine Unterstützung des Abladens mit einem Stapler sicher. Ein Selbstabladen braucht in Los 2 (Harburg) nicht kalkuliert zu werden.
Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.05.2025, wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt.
Bezirksamt Eimsbüttel
Anlieferadresse: Bauhof Hamburg Eimsbüttel, Wehmerweg 9, 22529 Hamburg
Öffnungszeiten : Mo-Do von 7:00 – 14.00Uhr, freitags von 7:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Anfahrbarkeit zum Betriebshof mit Sattelzugmaschinen möglich
Büronummer zur Terminavisierung +49 40 42801 2431, Frau Bernhöft
Bei Terminavisierung mind. 5 Tage vor dem Ausliefertermin stellt der Bauhof eine Unterstützung des Abladens mit einem Stapler sicher.
Ein Selbstabladen braucht in Los 3 nicht kalkuliert zu werden.
Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.05.2025, wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt.
Bezirksamt Mitte
Anlieferadresse: Bauhof Hamburg-Mitte, Rotenbrückenweg 26; 22113 Hamburg.
Öffnungszeiten: Mo-Do 6.00 Uhr- 14:30 Uhr, Fr. 7.00-13.00 Uhr
Anfahrbarkeit zum Betriebshof mit Sattelzugmaschine möglich
Büronummer zur Terminavisierung +49 40 / 428 54 7400, Herr. Rudat
oder +49 40 / 428 54 7408, Herr Uwis
Es werden pro Bestellung 8 Paletten Eimerware abgefordert.
Bei Terminavisierung mind. 5 Tage vor dem Ausliefertermin stellt der Bauhof eine Unterstützung des Abladens mit einem Stapler sicher. Ein Selbstabladen braucht in Los 4 nicht kalkuliert zu werden.
Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.05.2025, wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt.
Bezirksamt Nord
Anlieferadresse: Bauhof Hamburg-Nord, Ohlsdorfer Straße 46; 22299 Hamburg
Öffnungszeiten: Mo-Do 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr; Fr. 7.00-13:00 Uhr
Anfahrbarkeit zum Betriebshof mit Sattelzugmaschinen möglich
Büronummer zur Terminavisierung +49 40 / 42804- 2411, Herr Hoffmann
Es werden grundsätzlich 8 Paletten auf einmal abgefordert. Das Gesamtgewicht der Beladung einer Palette muss max. eine Tonne betragen (exkl. der Palette). Die maximale Höhe einer Palette inkl. Ladung muss maximal 2,30 Meter betragen.
Bei dem Los 5 hat der Spediteur eine Selbstabladung einzukalkulieren.
Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.05.2025, wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt.
Bezirksamt Wandsbek
Anlieferadresse: Bauhof Hamburg-Wandsbek, Rahlau 75, 22045 Hamburg
Öffnungszeiten Mo-Do 7.00 Uhr-14.30 Uhr, Freitags bis 13:30 Uhr
Anfahrbarkeit zum Betriebshof mit Sattelzugmaschinen möglich.
Büronummer zur Terminavisierung +49 [gelöscht], Herr Eggers, Sachgebietsleitung
Oder + 49 [gelöscht], Platzwart
Bei Terminavisierung mind. 5 Tage vor dem Ausliefertermin stellt der Bauhof eine Unterstützung des Abladens mit einem Stapler sicher.
Es werden pro Bestellung grundsätzlich 8 Tonnen Ware abgefordert. Die Ware muss auf Paletten geliefert werden. Die Paletten verbleiben beim AG und werden bei der nächsten Bestellung durchgetauscht. Das Gesamtgewicht der Beladung einer Palette muss max. eine Tonne betragen (exkl. Der Palette). Die maximale Höhe einer Palette inkl. Ladung muss maximal 2,30 Meter betragen.
Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.05.2025, wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen
bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Bitte beachten Sie bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern auch die Hinweise zu einzureichenden
Unterlagen im Vordruck 04 Eignung.
Einzureichen sind:
E 1 - Vordruck Nr. 04: Von allen Bietern ist ein unterschriebener Eignungsvordruck abzugeben (siehe
Vergabeunterlagen). Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739).
Wenn zutreffend: E 2 - Vordruck Nr. 12: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt
den Vergabeunterlagen bei)
Vollständig ausgefüllter Kriterienkatalog in der eVergabe.
2 geeignete Referenzen im Kriterienkatalog
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der
Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche
Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen
übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine
entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die
Haftungssummen ergeben sich aus den Besondere Vertragsbedingungen.
Zudem: E 3 - Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und
unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung
des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. Fragen von Bietern sind ausschließlich über die
Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden
ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach
eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen
zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht
erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet
gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten
einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Verantwortung für die Auswahl der
Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr.
2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/
Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener
Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift
zusenden.