Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 204-582942
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das Kalenderjahr 2023 und optional für das Kalenderjahr 2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen
Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung.
Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023, optionaler weiterer Leistungszeitraum vom März 2024 bis Dezember 2024
Die Leistung wird ausgeschrieben in fünf voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder bis zu 5 Losen bieten.
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen.
Option für einen weiteren Leistungszeitraum 01.03.2024 - 31.12.2024 für ein, mehrere oder alle Lose
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen.
Option für einen weiteren Leistungszeitraum 01.03.2024 - 31.12.2024 für ein, mehrere oder alle Lose
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen.
Option für einen weiteren Leistungszeitraum 01.03.2024 - 31.12.2024 für ein, mehrere oder alle Lose
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen.
Option für einen weiteren Leistungszeitraum 01.03.2024 - 31.12.2024 für ein, mehrere oder alle Lose
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Es werden täglich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 18.000 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (10 Monate) und nicht mehr als 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden im Leistungszeitraum März 2023 - Dezember 2023 (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV- Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen.
Option für einen weiteren Leistungszeitraum 01.03.2024 - 31.12.2024 für ein, mehrere oder alle Lose
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom Auftraggeber gestellten Omnibussen (5 Lose)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vwelin.sw/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller dem geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2 hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft-und-technologie/wirtschaft/vergabekammer