Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53054
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Siehe Kap. II.1.4) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neusäß
Siehe Kap. II.1.4) dieser Bekanntmachung
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
06-Im Rahmen der Instandsetzung des Haltepunkts Neusäß sollte der Bahnsteig 1 durch Fertigteilplatten erhöht werden. Die
Hauptbaumaßnahmen sind in zwei Bauphasen erfolgt und der Bahnsteig wurde abschnittweise gesperrt. Während der gesamten
Bauzeit sollte Teil des Bahnsteiges für die Reisende zugänglich sein. Während der ersten Bauphase wurde zusammen mit der
Erhöhung des östlichen Bereiches des Bahnsteiges auch eine Bahnsteigtreppe zur Remboldstraße gebaut. Diese Treppe sollte
dem Zugang zum Bahnsteig während der zweiten Bauphase (Instandsetzung im Bereich West) dienen, denn der Hauptzugang
aus der Hauptstraße musste gesperrt werden. Die Treppe wurde aus Stahlbeton gemäß freigegebener Planung gebaut und
wurde mit Geländer ausgerüstet. Anschließend wurde sie in Betrieb genommen. Ob die Treppe dauerhaft nach Ende der
Baumaßnahmen bleiben oder als Provisorium abgerissen werden sollte, stand zu dem Zeitpunkt der Inbetriebnahmen der Treppe
noch nicht fest. Aus diesem Grund wurde ein provisorischer Übergang zwischen der Treppenanlage und dem Gehweg
(Remboldstraße) durch eine Schottertragschicht gebildet. Da die Treppe so gebaut wurde, dass sie dauerhaft stehen bleiben
kann, und sie den Zugang zum Bahnsteig den Schülern erleichtert, wurde mit der Stadt Neusäß abgestimmt, dass die Treppe als
Bestandteil des Endzustandes behalten und eine dauerhafte Zuwegung gebaut werden soll. Wegen des Höhenunterschieds
zwischen der Austrittsstufe der Treppenanlage und dem Gehweg (Remboldstraße) wurde festgelegt, dass eine zusätzliche
Treppenanlage in der Zuwegung integriert werden soll. Dem Sachverhalt geschuldt werden zusätzlichen Leistungen erforderlich:
Baustelleneinrichtung, Erd-, Pflaster-, Beleuchtung- und Entwässerungsarbeiten sowie der Bau einer zusätzlichen Treppenanlage
mit Geländer. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht vertraglich vereinbart und ergeben sich aus der Festlegung, dass der
Zugang über die ursprünglich provisorisch angedachte Treppenanlage zum Bahnsteig 1 aus der Remboldstraße dauerhaft im
Betrieb bleiben soll.
Die zusätzlichen Leistungen sind eng verzahnt mit und ergänzen die Hauptbauleistung und können in den zu verfügung
stehenden Sperrpausen deshalb auch nur vom beauftragten Bau-AN durchgeführt werden ohne den Projekterfolg zu gefährden.