Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53054

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53054
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31527270 Bahnsteigbeleuchtung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Siehe Kap. II.1.4) dieser Bekanntmachung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/11/2021
Ende: 30/11/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 220-580464

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 22FEI53054
Bezeichnung des Auftrags:

Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/02/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31527270 Bahnsteigbeleuchtung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Neusäß

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Kap. II.1.4) dieser Bekanntmachung

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/11/2021
Ende: 30/11/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

06-Im Rahmen der Instandsetzung des Haltepunkts Neusäß sollte der Bahnsteig 1 durch Fertigteilplatten erhöht werden. Die

Hauptbaumaßnahmen sind in zwei Bauphasen erfolgt und der Bahnsteig wurde abschnittweise gesperrt. Während der gesamten

Bauzeit sollte Teil des Bahnsteiges für die Reisende zugänglich sein. Während der ersten Bauphase wurde zusammen mit der

Erhöhung des östlichen Bereiches des Bahnsteiges auch eine Bahnsteigtreppe zur Remboldstraße gebaut. Diese Treppe sollte

dem Zugang zum Bahnsteig während der zweiten Bauphase (Instandsetzung im Bereich West) dienen, denn der Hauptzugang

aus der Hauptstraße musste gesperrt werden. Die Treppe wurde aus Stahlbeton gemäß freigegebener Planung gebaut und

wurde mit Geländer ausgerüstet. Anschließend wurde sie in Betrieb genommen. Ob die Treppe dauerhaft nach Ende der

Baumaßnahmen bleiben oder als Provisorium abgerissen werden sollte, stand zu dem Zeitpunkt der Inbetriebnahmen der Treppe

noch nicht fest. Aus diesem Grund wurde ein provisorischer Übergang zwischen der Treppenanlage und dem Gehweg

(Remboldstraße) durch eine Schottertragschicht gebildet. Da die Treppe so gebaut wurde, dass sie dauerhaft stehen bleiben

kann, und sie den Zugang zum Bahnsteig den Schülern erleichtert, wurde mit der Stadt Neusäß abgestimmt, dass die Treppe als

Bestandteil des Endzustandes behalten und eine dauerhafte Zuwegung gebaut werden soll. Wegen des Höhenunterschieds

zwischen der Austrittsstufe der Treppenanlage und dem Gehweg (Remboldstraße) wurde festgelegt, dass eine zusätzliche

Treppenanlage in der Zuwegung integriert werden soll. Dem Sachverhalt geschuldt werden zusätzlichen Leistungen erforderlich:

Baustelleneinrichtung, Erd-, Pflaster-, Beleuchtung- und Entwässerungsarbeiten sowie der Bau einer zusätzlichen Treppenanlage

mit Geländer. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht vertraglich vereinbart und ergeben sich aus der Festlegung, dass der

Zugang über die ursprünglich provisorisch angedachte Treppenanlage zum Bahnsteig 1 aus der Remboldstraße dauerhaft im

Betrieb bleiben soll.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die zusätzlichen Leistungen sind eng verzahnt mit und ergänzen die Hauptbauleistung und können in den zu verfügung

stehenden Sperrpausen deshalb auch nur vom beauftragten Bau-AN durchgeführt werden ohne den Projekterfolg zu gefährden.

VII.2.3)Preiserhöhung