Baumkontrolle an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten sowie an Unterbringungsstätten des LEB - Dauerschuldverhältnis in 11 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 040-22 UR

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/leb
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten sowie an Unterbringungsstätten des LEB - Dauerschuldverhältnis in 11 Losen

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 040-22 UR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für ca. 60 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist der staatliche Jugendhilfeträger in Hamburg und hat die Aufgabe die Immobilien zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen bereitzustellen und nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften. Er ist in diesem Rahmen für ca. 17 Standorte zuständig.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH sowie LEB als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung der Baumkontrolle an den Standorten (WE) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit der Option, dass der Vertrag zweimalig schriftlich seitens des AG jeweils um 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026 verlängert werden kann.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Mitte

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Mitte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Altona

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Altona

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Eimsbüttel

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Eimsbüttel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Bergedorf

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Bergedorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Wandsbek-Nord

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Wandsbek Nord

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Wandsbek-Süd

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Wandsbek-Süd

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Nord

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Nord

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - HIBB/SNI

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Berufsbildende Schulen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Süd

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Süd

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Sonderimmobilien

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Sonderimmobilien

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - LEB

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das gemeinsame Portfolio von SBH/GMH und LEB umfasst ca. 497 Standorte mit rund 700 Hektar Grundstücksfläche und insgesamt ca. 60.000 - 70.000 Einzelbäumen.

Ziel ist es, die ständige Verkehrssicherheit durch die Baumkontrolle sicherzustellen.

Um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind alle Bäume größer als 15 cm Stammdurchmesser der Liegenschaften (Verkehrsflächen auf und am Gelände) regelhaft zu kontrollieren. Zusätzlich sind die Neupflanzungen (Jungbäume) zu kontrollieren.

Die Schäden an Bäumen, seien es unmittelbare oder mittelbare Gefahren, die von den Bäumen ausgehen können, sind soweit wie möglich zu erkennen, zu beurteilen, zu dokumentieren und diesen im gesonderten Verfahren (durch gezielte Baumpflegemaßnahmen) entgegenzuwirken.

Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gilt dies für das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Hamburger Baumschutzverordnung, das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt und Energie BUE) in Hamburg, die Hamburger Bauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), etc.

Die Regelkontrolle bei vitalen und schadlosen Bäumen (größer als 15 cm Stammdurchmesser) findet in der Regel alle 2 Jahre statt und sollte wechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen.

Im Rahmen der Baumkontrollen sind visuelle Kontrollen systematisch, regelhaft und qualifiziert durch einen zertifizierten Baumkontrolleur durchzuführen. Es ist eine lückenlose Dokumentation unter gegebenenfalls erforderlichen Baumuntersuchungen herzustellen.

Die Baumkontrolle ist in einem Protokoll, gem. Vorgabe des AG zu dokumentieren. Alle Baumdaten, Hinweise, Schäden und weitere, die Verkehrssicherheit einschränkende Feststellungen, Hinweise auf Artenschutz, etc. sowie die notwendigen Maßnahmen werden in diesem Baumprotokoll eingetragen und mit Ort, Datum und Angaben zum Kontrolleur sowie dessen Unterschrift protokolliert und beurteilt.

Eine Baumuntersuchung (BU) (zusätzlich zur Regelprüfung) ist erforderlich, wenn bei einer Kontrolle an einem Baum verdächtige Umstände wie z.B. Faulhöhlen, Pilzbefall, Veränderungen der Krone wie trockenes Laub oder verdorrte Äste usw. festgestellt werden, deren Ursache bzw. Auswirkung ohne spezielle Prüfverfahren und Werkzeuge, bzw. vom Boden aus ohne Hubsteiger nicht erkennbar ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 196-556542
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Mitte

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altdorf b. Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90518
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Altona

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrsching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Eimsbüttel

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrsching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Bergedorf

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petschow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18196
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 5
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Wandsbek-Nord

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Wandsbek-Süd

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 7
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Nord

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halstenbek
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 8
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - HIBB/SNI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brachttal
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63636
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 9
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Süd

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petschow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18196
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 10
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - Sonderimmobilien

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrsching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 11
Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle - LEB

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petschow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18196
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/02/2023