20220916_3306_Reinigung von 9 Jugendfreizeitstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-SE FM-VgV-004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
20220916_3306_Reinigung von 9 Jugendfreizeitstätten
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung von 9 Jugendfreizeitstätten (JFS)
9 JSF: 1)Thurgauer Str. 66 / 2)Tietzstr. 12
3)Heiligenseestr. 112 / 4)Schluchseestr. 46
5)Senftenberger R. 53-69 / 6)Sterkrader Str. 44
7)Pankower Allee 51 / 8)Namslaustr. 45-47
9)Stargardtstr. 9
Unterhaltsreinigung inkl. Nebenleistungen, sowie 1x jährlich Grund- und Glasreinigung (mit Rahmenreinigung) > Fläche in m2
zu 1) UR/GR: 1.615 (inkl. 355 Übernachtungsbereich) / Glas: 323
zu 2) UR/GR: 1.203 / Glas: 346
zu 3) UR/GR: 357 / Glas: 152
zu 4) UR/GR: 312 / Glas: 67
zu 5) UR/GR: 2.779 / Glas: 529
zu 6) UR/GR: 1.034 / Glas: 281
zu 7) UR/GR: 484 / Glas: 99
zu 8) UR/GR: 422 / Glas: 185
zu 9) UR/GR: 559 / Glas: 137
Der Reinigungsvertrag enthält die Option, dreimal um ein weiteres Jahr verlängert werden zu können. In jedem Fall endet der Reinigungsvertrag nach einer max. Vertragsdauer von 48 Monaten am 31.07.2027, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigen Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
siehe Beschreibung Verlängerung.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Aussschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB).
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ggf. ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegebenen Rahmens hält.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachweise sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" [Wirt 124 EU], alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (UVL-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.) Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV vorlegen.
Sofern nur das Formblatt Wirt 124 EU eingereicht wird, so ist bitte die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (Handwerkskammer bzw. IHK) nachzuweisen.
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen" nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. [Wirt 2140.1]
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck " Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderung" nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung [FFV] [Wirt 2141].
4. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft. [Wirt 238]
5. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen. [Wirt 235 + Wirt 236]
Die genannten Wirt-Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei.
Für den Fall, dass ein bietendes Unternehmen keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegen kann, verpflichtet es sich durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und Finanzämtern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Wettbewerbsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für die Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3.
1. Erklärung, dass eine gültige Berufs- und Betriebshaftpflicht vorliegt.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindesstandards:
Als Mindestbedingung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen von mindestens 540.000 €!
1. Referenzliste mit mind. drei (max. 6) von Auftragsvolumen und Komplexität her vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre. (Ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.)
Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung
- Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Anschrift, Telefonnummer und
E-Mailadresse
- Angaben zum Leistungszeitraum und erbrachten Leistungsumfang (auch Objektgröße)
(Ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.)
2. Angaben darüber, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu erbringen:
a) Personenschäden und Sachschäden 5.000.000 € 2-fach maximiert
b) Vermögensschäden 200.000 €
c) Obhut- und Bearbeitungsschäden 150.000 €
d) Abwasserschäden 150.000 €
e) Verlust von Schlüsseln 150.000 €
Der Nachweis der bestehenden Versicherung ist danach jährlich unaufgefordert zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Eichborndamm 242 (Haus C), 13437 Berlin
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de vergabeplattform) erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bzw. iTWO tender notwendig.
Die gültige Einreichung /Abgabe der Angebote muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
(2) Der Bieter/Die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt, anzugeben ist.
(3) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere insbesondere telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Zusätzliche Auskünfte/Anfragen über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(4) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierte Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform zu informieren.
(5) Der Bieter/Die Bieterin hat zur Situation seines/ihres Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. Für bietende Unternehmen, die Ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen 6-Tage-Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(6) Die Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
(7) Für die Kalkulation sind mindestens der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Tariflohn, sowie die ab 2023 geltenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsabgaben anzuwenden. Angebote, die diese Vorgabe nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Für die Unterhaltsreinigung wird eine maximale durchschnittliche qm-Leistung pro Stunde und Arbeitskraft von 220 qm (kaufmännisch gerundet!) angesetzt.
Eine Überschreitung dieser Vorgabe ist in jedem Falle detailliert zu begründen. Nicht auskömmliche Angebote werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
(9) Wird vom Bieter ein geringerer SVS als 22,75 € (UR, GR) zum Ansatz gebracht, wird Seitens der Vergabestelle davon ausgegangen, dass der gebotene Preis nicht auskömmlich ist. In diesem Fall hat der Bieter die Auskömmlichkeit seiner Preise mit detaillierten Belegen und Berechnungen schon mit dem Angebot nachzuweisen. Hierzu erfolgt keine Nachforderung.
(10) Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen und Ausschreibungsbestimmungen" in den Vergabeunterlagen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots-und Bewerberfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Arbeitgeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/