Beförderung von behinderten Schüler:innen zur 11S07 und zu Förderzentren im Land Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 23-D1-01-Beförderung
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 249-727723)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von behinderten Schüler:innen zur 11S07 und zu Förderzentren im Land Brandenburg
Beförderung von behinderten Schüler:innen zur 11S07 und zu Förderzentren im Land Brandenburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Name: Leistungspunkte = 100 x (2 – Beförderungszeit(Angebot) / Beförderungszeit(min))
Gewichtung: 50% Preis : 50% Qualität
Preis - Gewichtung: 100%
***Die Qualitätsbewertung nach Einfacher Richtwertmethode entfällt ersatzlos***
es wird eine Zuschlagslimitierung angewendet. Für Los 1 und Los 2 gilt: Den Zuschlag kann ein bietendes Unternehmen für Los 1 und / oder Los 2 erhalten. Für Los 3 gilt: Wer schon für Los 1 und / oder Los 2 den Zuschlag erhält, der ist von der Zuschlagserteilung für Los 3 ausgeschlossen. Ausnahme: siehe Vergabeunterlage.
Für dieses Verfahren wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt. Die Auftrag gebende Stelle hat sich für diese Limitierung entschieden, um:
• eine Streuung der wirtschaftlichen und technischen Risiken zu erreichen,
• die Abhängigkeit von einem Auftrag nehmenden Unternehmen zu verhindern,
• eine Verbesserung der Wettbewerbsmöglichkeiten auch für kleinere Unternehmen zu wahren,
• den Schutz eines ausreichenden Wettbewerbs in Zukunft zu erhalten.
Die Anzahl der Lose, für die ein bietendes Unternehmen den Zuschlag erhalten kann, wird wie folgt limitiert. Für Los 1 und Los 2 gilt: Den Zuschlag kann ein bietendes Unternehmen für Los 1 und / oder Los 2 erhalten.
Für Los 3 gilt: Wer schon für Los 1 und / oder Los 2 den Zuschlag erhält, der ist von der Zuschlagserteilung für Los 3 ausgeschlossen. Ausnahme: Sollte im Los 3 nach durchgeführter Prüfung und Wertung kein zuschlagsfähiges Angebot eines anderen bietenden Unternehmens (das nicht für den Zuschlag im Los 1 und / oder Los 2 vorgesehen ist) mehr im Vergabeverfahren verbleiben, wird die Zuschlagslimitierung für Los 3 außer Kraft gesetzt. Unter Beachtung der Zuschlagskrtiterien erhält dann das jeweils erstplatzierte bietende Unternehmen den Zuschlag.
Die Einreichung der Angebote für alle Lose ist ausschließlich "elektronisch in Textform" zulässig. Siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe gem. Wirt-211EU Punkt 9 in Verbindung mit Wirt-2121.