optische Beweissicherung Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 255575
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
optische Beweissicherung Los 2
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die bautechnische Beweissicherung für die im möglichen Einflussbereich der U-Bahnbaumaßnahme liegenden Gebäude, bauliche Anlagen sowie Flächen vor Beginn der Baumaßnahme. Ziel ist die Feststellung des Urzustandes. Die Lage des Projektgebietes der U5 Ost Los 2 und der beweiszusichernden Gebäude und Flächen sind in den Plänen der Anlage D1 dargestellt (soweit im ALKIS-Datensatz enthalten).
Weitere Details zum Umfang der Beweissicherung sind ebenfalls in den Plänen D1 dargestellt und tabellarisch in Anlage E1 beschrieben. Die Lagepläne der Anlage D2 stellen den derzeitigen Stand der Ausschreibungsunterlage zu baubegleitenden Messungen an Gebäuden, Anlagen und Oberflächen dar. Diese sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die gemäß Anlage E1 beweiszusichernden Gebäude und baulichen Anlagen sind zusätzlich in den Lageplänen der Anlage D2 dargestellt. Die Anlage D2 dient zur Information.
Dem Auftraggeber vorliegende Bestandsunterlagen von Gebäuden werden auf Anfrage nach Auftragserteilung bereitgestellt. Sollten keine Planunterlagen vorhanden sein, so sind diese bei Bedarf vom AN zu beschaffen. Akten können im Archiv des jeweiligen Bezirksamtes eingesehen werden.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Gleisdreieck 22337 Hamburg / Langenbeckshöh bis Bramfelder Dorfplatz Hamburg
Es handelt sich um eine Dienstleistung die im Rahmen des Qualifizierungssystem 2022/ S 165 470141 vom 24.08.2022 veröffentlicht wurde.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit der Örtlichkeit vertraut zu machen. Dazu ist eine Ortsbegehung durchzuführen. Im Angebotsschreiben ist durch den Bieter zu bestätigen, dass eine Ortsbesichtigung durch ihn durchgeführt wurde.
Die Beweissicherung ist zwingend vor Baubeginn, nach Zustimmung durch den Eigentümer und Freigabe durch den AG durchzuführen. Die Beweissicherung ist ggf. abschnittsweise durchzuführen, die Organisation darüber obliegt dem AN.
Die Anbringung von Rissmarken-/Plomben und Feuchtigkeitsmessungen sind nach Freigabe des AG bei Bedarf auszuführen.
Ausschreibung läuft auf Grundlage Vergabekonzept.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
optische Beweissicherung Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tewis.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Aufttragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Rückfragen sind bis zu 10 Tage vor Angebotsabgabe einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE369PY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]