BIM-Planung Dresden-Neustadt Ern. hist. Gipsdecke und Dachkonstruktion Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51256
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Dresden-Neustadt Ern. hist. Gipsdecke und Dachkonstruktion
Dresden
BIM Planungsleistungen entsprechend den Leistungsbeschreibungen Objektplanung Gebäude, Fachplanungen Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik
zur Grundinstandsetzung/Erneuerung der historischen Dach-/Deckenkonstruktion Empfangsgebäude Bahnhof Dresden-Neustadt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung Dresden-Neustadt Ern. hist. Gipsdecke und Dachkonstruktion
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01279
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
BIM Planungsleistungen entsprechend den Leistungsbeschreibungen Objektplanung Gebäude, Fachplanungen Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik
zur Grundinstandsetzung/Erneuerung der historischen Dach-/Deckenkonstruktion Empfangsgebäude Bahnhof Dresden-Neustadt
nicht erforderlich
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
10a: Untersuchung / Bewertung Tragwerksverferfungen, 10b: Havariekonzept und Notgerüst, 10c: Erschütterungsübertragung
10a: Bei Voruntersuchungen wurden Risse in der Rabitzdecke gefunden, deren Herkunft unklar war. Bei weiteren Untersuchungen
wurden unzulässig große Tragwerksveränderungen in der stählernen Dachkonstruktion und unzulässig große
Erschütterungsübertragungen aus dem Gleishallenbereich ins Empfangsgebäude ausgemacht, die zusammen die Tragfähigkeit
der Rabitzdecke gefährden und offenbar für die Rißbildung verantwortlich sind. Daher muß als Sofortmaßnahme ein
Havariekonzept erstellt und eine Notgerüststellung vorbereitet werden. Weiterhin müssen die betroffenen Tragwerksteile genauer
auf Erschütterungseintrag und Resttragfähigkeit hin untersucht / bewertet werden. Der vorliegende Nachtrag deckt den Teil
"Untersuchung / Bewertung Tragwerksverferfungen" ab. Die Planungsschritte sind zwingend durch das bereits gebundene
Planungsbüro zu erbringen, da im Arbeitsprozeß gewonnene Detailkenntnisse und Abhängigkeiten der Einflüsse untereinander
nicht verlustfrei an Dritte übertragen werden können.
10b: Bei Voruntersuchungen wurden Risse in der Rabitzdecke gefunden, deren Herkunft unklar war. Bei weiteren Untersuchungen
wurden unzulässig große Tragwerksveränderungen in der stählernen Dachkonstruktion und unzulässig große
Erschütterungsübertragungen aus dem Gleishallenbereich ins Empfangsgebäude ausgemacht, die zusammen die Tragfähigkeit
der Rabitzdecke gefährden und offenbar für die Rißbildung verantwortlich sind. Daher muß als Sofortmaßnahme ein
Havariekonzept erstellt und eine Notgerüststellung vorbereitet werden. Weiterhin müssen die betroffenen Tragwerksteile genauer
auf Erschütterungseintrag und Resttragfähigkeit hin untersucht / bewertet werden. Der vorliegende Nachtrag deckt den Teil
"Havariekonzept und Notgerüst" ab. Die Planungsschritte sind zwingend durch das bereits gebundene Planungsbüro zu
erbringen, da im Arbeitsprozeß gewonnene Detailkenntnisse und Abhängigkeiten der Einflüsse untereinander nicht verlustfrei an
Dritte übertragen werden können.
10c: Bei Voruntersuchungen wurden Risse in der Rabitzdecke gefunden, deren Herkunft unklar war. Bei weiteren Untersuchungen
wurden unzulässig große Tragwerksveränderungen in der stählernen Dachkonstruktion und unzulässig große
Erschütterungsübertragungen aus dem Gleishallenbereich ins Empfangsgebäude ausgemacht, die zusammen die Tragfähigkeit
der Rabitzdecke gefährden und offenbar für die Rißbildung verantwortlich sind. Daher muß als Sofortmaßnahme ein
Havariekonzept erstellt und eine Notgerüststellung vorbereitet werden. Weiterhin müssen die betroffenen Tragwerksteile genauer
auf Erschütterungseintrag und Resttragfähigkeit hin untersucht / bewertet werden. Der vorliegende Nachtrag deckt den Teil
"Erschütterungsübertragung" ab. Die Planungsschritte sind zwingend durch das bereits gebundene Planungsbüro zu erbringen,
da im Arbeitsprozeß gewonnene Detailkenntnisse und Abhängigkeiten der Einflüsse untereinander nicht verlustfrei an Dritte
übertragen werden können.