Wasserhaltungsarbeiten V0790/2022 Ersatzneubau Westbad Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0790/2022

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1860cebcb6f-1a11ed66e79e7027
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.bremen.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://vergabe.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH mit kommunalem Gesellschafter
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sport

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wasserhaltungsarbeiten V0790/2022 Ersatzneubau Westbad Bremen

Referenznummer der Bekanntmachung: V0790/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wasserhaltung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45111240 Baugrundentwässerungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bremer Bäder GmbH beabsichtigt auf dem Gelände des Westbades in Bremen Walle an der Waller Heerstraße 293 A in 28219 Bremen einen Ersatzneubau des Hallenbades zu errichten. Hierfür wird das alte Hallenbad abgebrochen, das bestehende Freibad bleibt von der Maßnahme unberührt, muss aber für die Dauer der Bauarbeiten außer Betrieb genommen werden. Die direkt angrenzende Eissporthalle Paradice bleibt weiterhin in Betrieb.

Das Hallenbad hat eine Gesamtabmessung von 51 * 63 m, Gebäudehöhe 5,0 bis 9,10 m,

Bruttorauminhalt 31.000 m3.

Das Hallenbad wird mit folgenden Becken ausgestattet:

-Kombibecken mit Sprunganlage und Hubboden, 15,0 * 25,0 m, Wassertiefe 3,5 - 0,0 m,

-Lehrschwimmbecken, 12,5 * 8,0 m, Wassertiefe 1,35 - 0,8 m,

-Kursbecken 1 ohne Hubboden, 7,0 * 8,6 m, Wassertiefe 1,35 m,

-Kursbecken 2 mit Hubboden, 11,6 * 8,60 m, Wassertiefe 1,8 - 0,0 m,

-Kleinkindbecken, 7,0 * 5,2 m, Wassertiefe 0,4 bis 0,2 m, 40 m² WF

Grundwasserabsenkung durch 8 Tiefbrunnen, Brunnentiefe 7-9m,

Förderung, Wasseraufbereitung (Eisen- u. Arsenausfällung) und Reinfiltration von

bis zu 300 m3 Grundwassser pro Stunde,

Laufzeit der Grundwasserabsenkung 12 Monate

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/08/2023
Ende: 26/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019)

2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A 2019 vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A 2019.

3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.

Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.

4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.

Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeits-bescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.

5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare Erklärungen/ Nachweise zu erbringen.

6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.

7. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über

a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019)

Mindeststandard: Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR in jedem Geschäftsjahr

b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019)

Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über:

a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.

Geforderter Mindeststandart:

3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:

- Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f EU VOB/A 2019

- Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.

Hierzu geforderter Mindeststandard:

3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.

Hinweis:

Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.

Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b)) vorzulegen.

Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019

Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 10:30
Ort:

Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde BremenVergabemanagementTheodor-Heuss-Allee 1428215 BremenDeutschland

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB / A 2019 dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB / A 2019 keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.

2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 421 / 361-59796
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1. genannte Stelle einleiten.

b) Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Satz 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2023