Erstellung und Anwendung eines Verkehrsmodells, Erreichbarkeits- und Potenzialanalyse mit strategischer Zielvision sowie Angebots- und Fahrplankonzeptionen im Rahmen des Projektes RailBLu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Anwendung eines Verkehrsmodells, Erreichbarkeits- und Potenzialanalyse mit strategischer Zielvision sowie Angebots- und Fahrplankonzeptionen im Rahmen des Projektes RailBLu
Die VBB GmbH sucht im Rahmen des Projektes RailBLu einen Dienstleister dessen Kernkompetenz in der verkehrlichen Planung und insbesondere Erstellung und Bearbeitung von Verkehrsmodellen in Bezug auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) besteht.
Berlin und Brandenburg
Im Rahmen des Projektes RailBLu aus dem Kooperationsprogramm INTERREG VA BB-PL 2014-2020 sollen vor allem Beiträge zur Verbesserung der grenzüberschreitenden, nachhaltigen Mobilitätsangebote im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zwischen Brandenburg und Lubuskie geleistet werden. Die beteiligten Projektpartner sind das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL), das Marschallamt der Woiwodschaft Lubuskie (UMWL) und die VBB GmbH. Das Projektgebiet umfasst die Woiwodschaft Lubuskie und den östlichen Teil des Landes Brandenburgs, d.h.: Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus. Die nachhaltige Entwicklung des Verkehrs im Programmraum und die Attraktivitätssteigerung des grenzüberschreitenden SPNV stehen im Vordergrund. RailBLu realisiert pilothaft neue Mobilitätsangebote zur Verbesserung der Anbindung ortsferner Zugangspunkte zum SPNV sowie den Vertrieb digitaler Tickets.
Darüber hinaus soll ein mittel- bis langfristiges Maßnahmen- und Realisierungskonzept entwickelt werden. Im Rahmen der Erstellung dieser gemeinsamen Entwicklungskonzeption soll durch die Anwendung und Auswertung anonymisierter Mobilitätsdaten erstmals eine verkehrsmittelübergreifende Analyse des grenzüberschreitenden Verkehrs erfolgen. In einem vorgelagerten Schritt werden mittels mobiler Endgeräte erzeugte Quelle-Ziel-Mobilitätsdaten beschafft und dem dem*der Auftragnehmer*in zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Daten soll ein Verkehrsmodell für die Programmregion erstellt, darauf aufbauend Erreichbarkeits- und Nachfrageanalysen durchgeführt, eine Zielvision definiert und Betriebs- und Fahrplankonzeptionen erstellt werden. Der Auftrag umfasst in drei Arbeitspaketen folgende Leistungen:
1. die Erstellung und Anwendung eines Verkehrsmodells auf Basis von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellter Mobilitätsdaten,
2. Durchführung von Erreichbarkeits- und Nachfrageanalysen unter Anwendung des erstellten Verkehrsmodells und Definition einer Zielvision,
3. Erstellung einer Betriebs- und Fahrplankonzeptionen.
Der Auftrag soll mit dem Arbeitspaket 3 bis zum 30.06.2022 vollständig abgeschlossen werden. Für die Arbeitspakete 1 und 2 sind in der Leistungsbeschreibung frühere Fertigstellungstermine festgelegt.
85038323
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular "Angebotsschreiben_Verkehrsmodell RailBLu" zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Angebotsschreiben_Verkehrsmodell RailBLu“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und §124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Angebotsschreiben haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Angebotsschreiben_Verkehrsmodell RailBLu“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Angebotsschreiben_Verkehrsmodell RailBLu“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
4. Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.