KV / Gleisbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eurogate.de
Abschnitt II: Gegenstand
KV / Gleisbauarbeiten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist neben den Gleisoberbau- und Tiefbauarbeiten die Gleisentwässerung, der Bau von drei Bahnübergängen und der Kabeltiefbau im Bereich von herzustellenden Zuführungsgleisen.
Container Terminal "Wilhelm Kaisen" in Bremerhaven, Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
Die EUROGATE KV-Anlage Bremerhaven GmbH beabsichtigt den Bau einer 8 ha großen Bahnumschlaganlage für Kombinierte Verkehre (KV-Anlage) auf dem bestehenden Container Terminal in Bremerhaven. Der Container Terminal befindet sich zollrechtlich in einer Freizone.
Die Verbindung zwischen den Gleisanlagen der Bremer Hafeneisenbahn im Besitz der bremenports GmbH und der Umschlaganlage wird mit zwei Zuführungsgleisen hergestellt, die südlich der KV-Anlage an die Hafenbahn anschließen. Sie verlaufen in Bögen von min. 190 m. Vor Erreichen der Ladegleise wird eine doppelte Gleisverbindung mit den vier Weichen 761 bis 764 eingebaut. Damit wird die Erreichbarkeit aller Lade- und Ein-/Ausfahrgleise gewährleistet.
In der Umschlaganlage werden sechs Ladegleise, die untereinander einen Gleisabstand von je 5,30 m haben, zwischen den beiden Kranbahnbalken angeordnet. Diese werden von den Zuführungsgleisen über vier Weichen 765 bis 768 erreicht. Die kranbare Nutzlänge der Gleise beträgt 740 m. Die Ladegleise enden stumpf an Prellböcken. Es sind in der Umschlaganlage keine Umfahrungsgleise vorgesehen.
Der Bereich der Anschlussweiche 602neu befindet sich im Stellbereich des Stellwerks Stf, das an die neue Gleiskonfiguration angepasst wird. Die Gleise und Weichen der KV-Anlage selbst werden mit einer zum Rangierstellwerk aufgerüsteten EOW-Anlage ausgestattet. Alle acht Weichen bekommen eine Weichenheizung. Die Bahnübergänge 1 und 2 werden technisch gesichert. Die Auftragnehmer der o. g. bahntechnischen Ausrüstungsgewerke werden vom AG nach gesonderten Vergabeverfahren beauftragt.
Zum Bauumfang gehören neben den Gleisoberbau- und Tiefbauarbeiten die Gleisentwässerung, der Bau von drei Bahnübergängen und der Kabeltiefbau im Bereich der Zuführungsgleise.
Die Maßnahme wird in vier Bauabschnitten realisiert, die im Folgenden beschrieben werden:
1. Bauabschnitt: Zuführungsgleise inklusive der acht Weichen bis zum Beginn der Ladegleise noch ohne Anschluss an die Gleisanlagen von bremenports.
2. Bauabschnitt: Bau der Ladegleise innerhalb der Kranbahn
3. Bauabschnitt: Herstellung des Anschlusses an die Gleisanlagen von bremenports.
4. Bauabschnitt: Stopfen und Richten der verlegten Gleise und Weichen, Herstellung der Rangierwege und Gleisnebenflächen sowie der Kabelkanäle.
Bedarfspositionen:
Stundenlohnarbeiten Arbeitskräfte (LV-Positionen 01.04.10 bis 01.04.180; Bedarfspositionen mit GB); Stundenlohnarbeiten Geräte (LV-Positionen 01.05.10 bis 01.05.150; Bedarfspositionen mit GB);
Zulage Spannungsausgleich 10K (LV-Position 04.02.120; Bedarfsposition mit GB); Zulage Spannungsausgleich 15K (LV-Position 04.02.130; Bedarfsposition mit GB); Zulage Spannungsausgleich 10K (LV-Position 04.02.270; Bedarfsposition mit GB); Zulage Spannungsausgleich 15K (LV-Position 04.02.280; Bedarfsposition mit GB); 10K (LV-Position 04.02.420; Bedarfsposition mit GB); Zulage Spannungsausgleich 15K (LV-Position 04.02.430; Bedarfsposition mit GB); 10K (LV-Position 05.01.120; Bedarfsposition mit GB); Zulage Spannungsausgleich 15K (LV-Position 05.01.130; Bedarfsposition mit GB);
Alternativpositionen (ohne GB):
Boden BK3 lösen fördern laden Abtrag-T 1m 1km (LV-Position 02.01.20); Neuen Schotter als Grundschotter liefern und einbauen (LV-Position 02.02.20); Boden BK3 lösen, laden, fördern Abtrag-T 1m 1km (LV-Position 03.01.20); Neuen Schotter als Grundschotter liefern und einbauen (LV-Position 04.02.20); Neuen Schotter als Grundschotter liefern und einbauen (LV-Position 04.02.170); Kies-Sand-Gemisch als F1 Bettungsstoff liefern und einbauen (LV-Position 05.03.30); Bettungsschicht einbauen verdichten, Füllstoff Natursand liefern (LV-Position 05.03.70)
Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel.
Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittmund
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26409
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de