Rekrutierung von Fachkräften für das Gesundheitswesen Referenznummer der Bekanntmachung: AL 6/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rekrutierung von Fachkräften für das Gesundheitswesen
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt einen Rahmenvertrag mit bis zu 3 Vertragspartnern zur Vermittlung von Fachkräften für das Gesundheitswesen. Die Leistung umfasst u. a. die Beratung der Auftraggeberin hinsichtlich der Besetzung neuer Stellen, das proaktive Vorschlagen von geeigneten Kandidaten sowie die Unterstützung der Arbeitgeberin bei der Rekrutierung geeigneten Kandidaten im Rahmen eines Suchauftrags.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
5 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge: Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Die Unternehmensreferenzen müssen im Hinblick auf die Art, den Umfang und die Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind des Weiteren Aufträge über die erfolgreiche Vermittlung von Stellen aus den Kategorie I-IV dieser Ausschreibung (s. Leistungsbeschreibung Ziff. 8.1).
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen worden sind, erfolgt eine Bewertung anhand des bisher erreichten Stands. Noch nicht realisierte Leistungsstände können dabei nicht berücksichtigt werden.
zu Eignungskriterium 1: Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen:
a) Nachzuweisen sind eine oder mehrere Referenzen, welche die erfolgreiche Vermittlung von insgesamt 10 Stellen mit den Profilen aus Kategorie I in den letzten 3 Jahren innerhalb von Deutschland beinhalten (Pflegehelfer:innen und -assistent:innen, Therapeut:innen, sonstige Fachangestellte und Assistent:innen).
b) Nachzuweisen sind eine oder mehrere Referenzen, welche die erfolgreiche Vermittlung von 10 Stellen mit den Profilen aus Kategorie II in den letzten 3 Jahren innerhalb von Deutschland beinhalten (Pflegefachpersonal und medizinisch-technische Assistent:innen).
c) Nachzuweisen sind eine oder mehrere Referenzen, welche die erfolgreiche Vermittlung von 10 Stellen mit den Profilen aus Kategorie III in den letzten 3 Jahren innerhalb von Deutschland beinhalten (Fachkräfte mit Spezialisierung / Weiterbildung und Leitungspersonal).
d) Nachzuweisen sind eine oder mehrere Referenzen, welche die erfolgreiche Vermittlung von 10 Stellen mit den Profilen aus Kategorie IV in den letzten 3 Jahren innerhalb von Deutschland beinhalten (Fachkräfte für die Verwaltung im Bereich des Gesundheitswesens).
Hinweis: Referenzen können für Kategorie a) - d) mehrfach verwendet werden, wenn eine Referenz die Vermittlung von unterschiedlichen Stellenprofilen umfasst hat.
Siehe die Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen der Charité (Teil der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei Personalvermittlungsleistungen handelt es sich um soziale und besondere Dienstleistungen (CPV Code 7961100-0 Arbeitsvermittlungsdienste) i. S. d. § 130 GWB. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit gemäß § 65 Abs. 2 VgV 6 Jahre betragen.
Zentrale Vergabestelle der Charité
Aufgrund der aktuellen pandemischen Bedingungen werden keine Bieter zur Submission zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der voraussichtlicher Zeitpunkt der Folgeausschreibung hängt von der Budgetzusicherung ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahrens zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]