Umnutzung der ehemaligen Wartburg-Schule als Bürodienstgebäude für das Ordnungsamt - Leistungen der Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 03_Zwin37_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung der ehemaligen Wartburg-Schule als Bürodienstgebäude für das Ordnungsamt - Leistungen der Tragwerksplanung
Der Bezirk Berlin Mitte plant für den Standort Zwinglistraße 37 in 10555 Berlin eine Gesamtsanierung der denkmalgeschützten, ehemaligen Wartburgschule zur Umnutzung als Behördendienstgebäude für das Ordnungsamt in zwei Bauabschnitten. Im Zuge der Maßnahmen soll eine Ertüchtigung der Barrierefreiheit vorgenommen werden. Ein ökologisches Gesamtkonzept mit einer BNB-Koordination soll umgesetzt werden.
Im Vorfeld wurden Vorplanungsunterlagen (VPU) erstellt. Die genehmigten VPU ist verbindliche Grundlage der weiteren Planung.
Zunächst soll die Leistungsphase 3 für die Leistungen der Tragwerksplanung vergeben werden, Die weiteren Leistungsphasen sollen bis LP 6 stufenweise beauftragt werden.
Der geschätzte Kostenrahmen KG 200–700 beträgt brutto 13.530.000 €. Die Baumaßnahme soll im II. Quartal 2024 beginnen. Die Fertigstellung ist im II. Quartal 2027 (Gebäude) geplant.
Für die Gesamtsanierung und Umnutzung der ehemaligen Wartburgschule in ein Bürodienstgebäude des Ordnungsamts sollen Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021), Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume vergeben werden.
Der Auftrag umfasst gemäß HOAI 2021,Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung, § 51 in Verbindung mit Anlage 14 mit folgenden Leistungsphasen:
LPH 3 Entwurfsplanung
sowie folgende besondere Leistungen:
Lph 3: Einarbeitung in die Vorplanungsunterlagen
Lph 3: Prüfung des Einsatzes einer Photovoltaikanlage und Machbarkeit
Lph 3: Lph 3: Thermische Bauphysik, EnEV-Nachweis.
Optional können vergeben werden:
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
sowie folgende optionale, besondere Leistungen:
Lph 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
Lph 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Lph 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe.
Es wird erwartet, dass der AN ab Leistungsphase 8 durchschnittlich 1 x wöchentlich an Besprechungen in Berlin teilnimmt. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Bauüberwachung vor Ort muss gewährleistet sein.
Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster des Bezirksamtes Mitte von Berlin mit der Anlage Spezifische Leistungspflichten einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung bzw. eine Beauftragung der Leistungsphasen nach schriftlicher Anforderung.
Die Verfahrensabläufe gemäß ABau sind zu beachten.
Zu den Planungsbeteiligten gehören unter anderem Architekten, Fachingenieure TA, Freianlagenplaner und ggf. weitere Gutachter.
Die im Vorfeld erstellten Vorplanugnsunterlagen sind für die weitere Planung verbindlich und in den wesentlichen Auszügen bei den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform eingestellt.
Die Bewertung der Eignung für die Bewerberauswahl erfolgt gemäß der beiliegenden Datei "Matrix Stufe 1- Eignungskriterien". Der auszufüllende beiliegende Teilnahmebogens spiegelt die Eignungskriterien der Matrix wieder. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Optional können vergeben werden:
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
sowie folgende optionalen, besonderen Leistungen:
Lph 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
Lph 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Lph 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB-Hochbau) zum Vertrag IV 410.H F ABau; LHO; AV LHO; BGB; Rundschreiben einsehbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
- Keine abschließende Auflistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zur Eintragung in Handels- oder Berufsregister;
- Erklärung zu Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Eine Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
[2] Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 4 Nr. 4 VgV:
Anzugeben ist der allgemeine Jahresumsatz (netto) und der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung jeweils in den letzten 3 Jahren (2019/2020/2021) sowie der jeweilige entsprechende, durchschnittliche Jahresumsatz (netto) dieser letzten 3 Jahre.
Zu den genannten Kriterien und Mindeststandards siehe auch Matrix Stufe 1 und Teilnahmebedingungen.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 muss erbracht werden;
[zu 2] Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung eines spezifischen Jahresumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
[1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV:
Es wird der Nachweis mindestens einer Referenz verlangt, siehe Matrix Stufe 1 Eignungskriteren und beiliegender Teilnahmebogen. Der Teilnahmebogen ist vollständig auszufüllen. Werden mehr als eine Referenz genannt, die die Mindeststandards erfüllt, wird zur Wertung die am besten bewertete Referenz gemäß den in der Matrix genannten Kriterien herangezogen.
[2] Zusammensetzung Projektteam (Projektleitung und Projektmitarbeiter/in Bauüberwachung): siehe Matrix Stufe 1 und Teilnahmebogen.
[3] Erklärung des Bewerbers zur personellen Ausstattung des Bewerbers nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Angabe über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2019/2020/2021) Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte.
[zu 1] die Mindestanforderungen an das Referenzprojekt ist der Matrix Stufe 1 - Eignungskriterien und dem Teilnahmebogen zu entnehmen; die Nachweise zu der Referenz sind erst mit der Angebotsabgabe oder auf Verlangen beizubringen.
[Zu 2]: Alle Mitglieder des Projektteams müssen über die geforderten Abschlüsse verfügen (Ziff. III.2.1).
[Zu 3]: Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahren (2019/2020/2021) unter 2 Beschäftigten (Summe aus Büroleitung und festangestellten Mitarbeitenden) liegt.
Ingenieure/Ingenieurinnen. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, gelten die fachlichen Voraussetzung als erfüllt, wenn Diplome, Prüfzeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise gemäß Richtlinie 2013/55/EU nachgewiesen werden können.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BlnAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen und der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Eignungsprüfung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB sowie keine Interessen gem. § 73 (3) VgV bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bewerbers durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen Projektbeschreibung inkl. Bewertungsmatrix. Für den Teilnahmeantrag (Stufe 1) sind zwingend ausgefüllt der Teilnahmeantrag Interessenbestätigung (IV 1221F), die Eigenerklärung zur Eignung TNW (IV 124 EU F), der Teilnahmebogen und die aufgeführten Dokumente in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, unter B.) einzureichen, sowie die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise. Für die Angebotsphase (Stufe 2) ist zwingend ausgefüllt die Honorarberechnung, das Formblatt IV_4021F Frauenförderung und alles verlangte aus Aufforderung zur Abgabe eines Angebots IV 211 EUF unter B.) und 3.1. Zusätzlich ist die Matrix Zuschlagskriterien zu beachten.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Bei fremdsprachigen
Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Die Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch erfolgen. Für den Erhalt der
elektronischenbearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der
Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der
Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragendurch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter:
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte für den Teilnahmewettbewerb endet am 23.02.2023 um 09:00 Uhr.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 13.04.2023 um 09:00 Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Der Auftraggeber wird für den Bietenden, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister durchführen (siehe: Hinweis zur Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister). Ausländische Bieter und Bieterinnen habengleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10551
Land: Deutschland