Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu einem Webportal Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0069-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu einem Webportal
Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung zu einem Webportal
Berlin
Digitalisierung von analogen Formularen und Fotos und Bereitstellung der Daten in digitaler Form zur Beantragung von VBB-Kundenkarten Berlin-Ticket S als Ersatz für den BerlinPass
Als ersten Schritt in Richtung Digitalisierung und elektronischer Fahrausweise für hilfebedürftige Berliner*innen wird die BVG in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales den anspruchsberechtigten Personen eine VBB-Kundenkarte Berlin Berlin-Ticket S als neuen Nachweis zur Berechtigung zum Kauf und zur Nutzung des Berlin-Ticket S zur Verfügung stellen. Diese VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S soll als Plastikkarte ausgegeben werden. Die Karte soll über keinerlei Datenspeicherfunktion verfügen, d.h. es handelt sich nicht um eine "intelligente Chipkarte"; vielmehr sind alle Informationen der Karte visuell auf der Karte aufgebracht.
Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.04.2023 bis 31.12.2023 geschlossen werden. Die BVG wird die Option erhalten, den Vertrag mit dem AN jeweils für die Kalenderjahre 2024, 2025 und 2026, also maximal bis zum 31.12.2026, zu verlängern.
Nach den aktuellen Prognosen der BVG werden jährlich zwischen 300.000 und 680.000 (maximal jedoch ca. 750.000) Anträge auf Erhalt einer VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S erwartet, davon ca. 75.000 bis 200.000 analoge Anträge. In den ersten beiden Monaten ist jedoch mit einem erhöhten Antragsvolumen zu rechnen, und zwar mit bis zu insgesamt 150.000 Anträgen in den ersten zwei Monaten.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 31.12.2026 einseitig zu verlängern.
1. Fortführungsoption: 01.01.2024 - 31.12.2024
2. Fortführungsoption: 01.01.2025 - 31.12.2025
3. Fortführungsoption: 01.01.2026 - 31.12.2026
Der Auftragnehmer bietet einen telefonischen Support bezüglich Informationen zum Bearbeitungsstand der analogen Beantragung VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S an. Hierzu stellt der Auftragnehmer eine Telefonnummer zur Verfügung. Geplant ist eine Weiterleitung aus der BVG-Telefonanlage.
Der telefonische Support ist werktags (Montag bis Freitag) von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Das Anrufaufkommen kann nicht prognostiziert werden und orientiert sich an den in Punkt A der Leistungsbeschreibung prognostizierten Antragstellungen auf analogem Weg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der
Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen
vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei
Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden
Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des
Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz
des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen
eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn
eingeholt wird.
4. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
nicht vorliegen.
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
9. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine
mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.
Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1
VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt
Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG
zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
1) Erfahrung in Digitalisierung von analogen Dokumenten/
Anträgen und Überführung in ein gängiges Dateiformat (.csv)
sowie Digitalisierung mehrerer Dokumente sowie Passbildern
inkl. Zuordnung zu dem jeweiligen Datensatz
2) Erfahrung in Vollständigkeitsprüfung von Unterlagen
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
zu 1) Mindestens eine vergleichbare Referenz über
Digitalisierung von mindestens 10.000 analogen Dokumenten/
Anträgen pro Monat und Überführung in ein gängiges
Dateiformat (.csv) sowie Digitalisierung mehrerer Dokumente
sowie Passbildern inkl. Zuordnung zu dem jeweiligen Datensatz
in 3 aufeinanderfolgenden Monaten in den Jahren 2019-2021.
Der Datensatz enthält mindestens 5 alphanumerische
Datensatzfelder unterschiedlicher Ausprägung (z. Bsp.:
Namensfelder, Zahlenfelder, Textfelder , Adressfelder,
Datumsfelder)
zu1) Mindestens eine vergleichbare Referenz über
Digitalisierung von mindestens 20.000 analogen Dokumenten/
Anträgen und Überführung in ein gängiges Dateiformat (.csv)
sowie Digitalisierung mehrerer Dokumente sowie Passbildern
inkl. Zuordnung zu dem jeweiligen Datensatz innerhalb von 2
Monaten in den Jahren 2019-2021. Der Datensatz enthält mindestens 5 alphanumerische Datensatzfelder
unterschiedlicher Ausprägung (z. Bsp. Namensfelder,
Zahlenfelder, Textfelder , Adressfelder, Datumsfelder)
zu 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz über
Vollständigkeitsprüfung von mindestens 10.000 eingereichten
Unterlagen (Namen, Adressen) pro Monat in den Jahren
2019-2021
Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von
Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) Ziffer 8 ausreichend,
wenn die Anforderungen von allen an der Kooperation
beteiligten Unternehmen zusammen erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum
Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in
deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte
Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum
vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des
Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
- Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG
(EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren
Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Das Vergabeverfahren ITD2-0069-2023 wird im Zuge eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD2-0069-2023 zu erfolgen. Auskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
27.02.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
(s. auch III.1): Sofern ein Angebot von einer BiGe (Bietergemeinschaft) eingeht, ist mit
dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BiGe dürfen nur ein Angebot
einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular mit dem Angebot einzureichen.
Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien
können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen
Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als
Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
9. Angebotseinreichungsfrist: 02.03.2023, 12:00 Uhr
Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen.
Angebote von nicht geeigneten Bietern werden nicht berücksichtigt .
Die Angebote werden gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
10. Datenschutz:
Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.