Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für zwei Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund, VOEK 184-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 184-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für zwei Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund, VOEK 184-22
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für zwei Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft (BMF, GZD, BVA, ITZ) in Nordrhein-Westfalen
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Generalzolldirektion (GZD)
Bundesverwaltungs-amt (BVA)
Informationstechnik Zentrum Bund (ITZ)
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
WE 141430
- Unterhaltsreinigung:
Grundfläche: 24.087,25 m², jährl. Reinigungsfläche: 3.116.178,86 m²
- Tageskräfte
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 29.02.2028 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 28.02.2030).
- Bedarfsleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe, max. Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Unterhaltsreinigung, max.Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Grund- /Intensivreinigung
A1, 200, 100
A2, 210, 105
A3, 190, 100
A4, 200, 105
B1, 180, 90
B2, 190, 95
C1, 150, 80
C2, 180, 80
C3, 190, 95
C4, 180, 80
C5, 170, 80
D, 80, 15
E, 280, 140
F1, 240, 120
F2, 220, 120
F3, 230, 115
F4, 220, 120
F5, 210, 115
G1, 150, 75
G2, 140, 75
H1, 190, 95
H2, 200, 120
H3, 180, 95
H4, 190, 120
I1, 230, 115
I2, 240, 120
J1, 180, 90
J2, 210, 105
J3, 230, 115
J4, 250, 125
N, 80, 40
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft (BMBF) in Nordrhein-Westfalen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Heinemannstr. 2-22
53175 Bonn
143626
- Unterhaltsreinigung
Grundfläche: 46.042,95 m², jährl. Reinigungsfläche: 6.477.915,71 m²
- Tageskräfte
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 29.02.2028 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 28.02.2030).
- Bedarfsleistungen
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe, max. Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Unterhaltsreinigung, max.Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Grund- /Intensivreinigung
A1, 200, 100
A2, 200, 100
A3, 200, 105
B1, 240, 120
B2, 240, 125
C1, 80, 40
C2, 80, 40
C3, 80, 40
C4, 80, 45
C5, 80, 40
D, 60, 30
E1, 300, 150
E2, 300, 150
F1, 300, 150
F2, 300, 150
F3, 300, 155
G1, 160, 80
G2, 160, 80
H1, 200, 100
H2, 200, 105
H3, 200, 100
H4, 220, 105
H5, 220, 100
H6, 220, 105
I1, 250, 125
I2, 250, 130
J1, 210, 105
J2, 80, 40
J3, 190, 95
J4, 200, 100
J5, 200, 105
J6, 180, 95
J7, 170, 95
N, 30, 15
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG) verfügen. Für einzelne Mitarbeiter des Auftragnehmers ist sowohl eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG nach Geheimschutz (Ü2) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabotageschutz) erforderlich. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung, dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Folgende Sicherheitsüberprüfungen sind erforderlich:
Los 1 Bundesministerium der Finanzen (WE 141430):
Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz:
- Objektleitung,
- Vorarbeitung und deren Vertretung,
- 2 Tageskräfte und deren Vertretung.
Diese Mitarbeitergruppen müssen Ü2 Sabschutz im Bereich Sabotageschutz überprüft sein.
Los 2 Bundesministerium für Bildung und Forschung (WE 143262):
Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz:
- 2 Tageskräfte und deren Vertretungen müssen Ü2 im Bereich Geheimschutz überprüft sein.
Überprüfung mit Bundeszentralregister-Auszug (BZR Auszug):
Für alle anderen Reinigungskräfte reicht, sofern beantragt, ein nach Ermessen positiv beurteilter BZR Auszug aus.
Das Ergebnis liegt im Normalfall nach ungefähr zehn Werktagen vor. Möglich ist das nur in Bereichen, die von dem Nutzer intern vorübergehend nicht als höchst sicherheitsrelevant beurteilt werden und soweit die allgemeine Sicherheitslage einer internen Ermessensentscheidung nicht entgegensteht. Beschäftigte die sich einer Ermessensentscheidung des Nutzers verweigern, können diese mit einer Überprüfung nach SÜG und den höchsten auf der Liegenschaft gelten-den Sicherheitsanforderungen umgehen.
Das bedeutet, dass alle für die Liegenschaft eingesetzten Beschäftigten, die die höchste SÜG Prüfung bestanden haben und die auch explizit für die jeweilige Liegenschaft beantragt wurden, im Rahmen der Gültigkeit ohne BZR Auszug den Zutritt erhalten. Eine in einem solchen Rahmen freiwillige SÜG Prüfung ist erst abgeschlossen, wenn auch die obligatorische Schulung für die Sicherheitsbereiche bei der Auftraggeberin absolviert wurde und auch alle oben unter SÜG Überprüfung sonstigen beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.
Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche bzw. Tätigkeiten alternativ dazu eine SÜ2 Prüfung absolvieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 27.02.2023 bis 10.03.2023 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist 5 Werktage vorher. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Terminanmeldung muss per E-Mail an [gelöscht] verbindlich angekündigt werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der zwingend vorgeschriebenen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 14.03.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de