Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für zwei Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund, VOEK 184-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 184-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499086
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499086
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für zwei Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund, VOEK 184-22

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 184-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für zwei Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft (BMF, GZD, BVA, ITZ) in Nordrhein-Westfalen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Generalzolldirektion (GZD)

Bundesverwaltungs-amt (BVA)

Informationstechnik Zentrum Bund (ITZ)

Am Propsthof 78a

53121 Bonn

WE 141430

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Unterhaltsreinigung:

Grundfläche: 24.087,25 m², jährl. Reinigungsfläche: 3.116.178,86 m²

- Tageskräfte

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Jahresreinigungsstunden / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 29/02/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 29.02.2028 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 28.02.2030).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Bedarfsleistungen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Raumgruppe, max. Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Unterhaltsreinigung, max.Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Grund- /Intensivreinigung

A1, 200, 100

A2, 210, 105

A3, 190, 100

A4, 200, 105

B1, 180, 90

B2, 190, 95

C1, 150, 80

C2, 180, 80

C3, 190, 95

C4, 180, 80

C5, 170, 80

D, 80, 15

E, 280, 140

F1, 240, 120

F2, 220, 120

F3, 230, 115

F4, 220, 120

F5, 210, 115

G1, 150, 75

G2, 140, 75

H1, 190, 95

H2, 200, 120

H3, 180, 95

H4, 190, 120

I1, 230, 115

I2, 240, 120

J1, 180, 90

J2, 210, 105

J3, 230, 115

J4, 250, 125

N, 80, 40

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für eine Liegenschaft (BMBF) in Nordrhein-Westfalen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Heinemannstr. 2-22

53175 Bonn

143626

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Unterhaltsreinigung

Grundfläche: 46.042,95 m², jährl. Reinigungsfläche: 6.477.915,71 m²

- Tageskräfte

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Jahresreinigungsstunden / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 29/02/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 29.02.2028 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 28.02.2030).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Bedarfsleistungen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Raumgruppe, max. Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Unterhaltsreinigung, max.Richtleistung/qm/Std./Reinigungskraft Grund- /Intensivreinigung

A1, 200, 100

A2, 200, 100

A3, 200, 105

B1, 240, 120

B2, 240, 125

C1, 80, 40

C2, 80, 40

C3, 80, 40

C4, 80, 45

C5, 80, 40

D, 60, 30

E1, 300, 150

E2, 300, 150

F1, 300, 150

F2, 300, 150

F3, 300, 155

G1, 160, 80

G2, 160, 80

H1, 200, 100

H2, 200, 105

H3, 200, 100

H4, 220, 105

H5, 220, 100

H6, 220, 105

I1, 250, 125

I2, 250, 130

J1, 210, 105

J2, 80, 40

J3, 190, 95

J4, 200, 100

J5, 200, 105

J6, 180, 95

J7, 170, 95

N, 30, 15

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG) verfügen. Für einzelne Mitarbeiter des Auftragnehmers ist sowohl eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG nach Geheimschutz (Ü2) als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabotageschutz) erforderlich. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung, dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.

Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.

Folgende Sicherheitsüberprüfungen sind erforderlich:

Los 1 Bundesministerium der Finanzen (WE 141430):

Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz:

- Objektleitung,

- Vorarbeitung und deren Vertretung,

- 2 Tageskräfte und deren Vertretung.

Diese Mitarbeitergruppen müssen Ü2 Sabschutz im Bereich Sabotageschutz überprüft sein.

Los 2 Bundesministerium für Bildung und Forschung (WE 143262):

Sicherheitsüberprüfung im Bereich Geheimschutz:

- 2 Tageskräfte und deren Vertretungen müssen Ü2 im Bereich Geheimschutz überprüft sein.

Überprüfung mit Bundeszentralregister-Auszug (BZR Auszug):

Für alle anderen Reinigungskräfte reicht, sofern beantragt, ein nach Ermessen positiv beurteilter BZR Auszug aus.

Das Ergebnis liegt im Normalfall nach ungefähr zehn Werktagen vor. Möglich ist das nur in Bereichen, die von dem Nutzer intern vorübergehend nicht als höchst sicherheitsrelevant beurteilt werden und soweit die allgemeine Sicherheitslage einer internen Ermessensentscheidung nicht entgegensteht. Beschäftigte die sich einer Ermessensentscheidung des Nutzers verweigern, können diese mit einer Überprüfung nach SÜG und den höchsten auf der Liegenschaft gelten-den Sicherheitsanforderungen umgehen.

Das bedeutet, dass alle für die Liegenschaft eingesetzten Beschäftigten, die die höchste SÜG Prüfung bestanden haben und die auch explizit für die jeweilige Liegenschaft beantragt wurden, im Rahmen der Gültigkeit ohne BZR Auszug den Zutritt erhalten. Eine in einem solchen Rahmen freiwillige SÜG Prüfung ist erst abgeschlossen, wenn auch die obligatorische Schulung für die Sicherheitsbereiche bei der Auftraggeberin absolviert wurde und auch alle oben unter SÜG Überprüfung sonstigen beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.

Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche bzw. Tätigkeiten alternativ dazu eine SÜ2 Prüfung absolvieren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/03/2023
Ortszeit: 00:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.

2) Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 27.02.2023 bis 10.03.2023 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist 5 Werktage vorher. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.

Die Terminanmeldung muss per E-Mail an [gelöscht] verbindlich angekündigt werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der zwingend vorgeschriebenen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 14.03.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:

Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023