IT-Sicherheitsprüfungen und Dienstleistungen zur technischen Sicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-24-SYS-DRA

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 020-055092)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IT-Sicherheitsprüfungen und Dienstleistungen zur technischen Sicherheit

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-24-SYS-DRA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Sicherstellung der Informationssicherheit sollen durch den Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweiligen Beschreibungen der sechs Fachlose etwaig auftretende technische Schwachstellen sowie etwaige prozessuale Verbesserungen und Designschwächen in der IT-Landschaft der Auftraggeberinnen zielgerichtet aufgezeigt werden. Des Weiteren sollen von den Auftraggeberinnen derzeit angewendete Konzepte und Standards nach dem Stand der Technik weiterentwickelt werden. Durch eine fachkundige Analyse von IT-Sicherheitsvorfällen sollen Schäden vermieden und zielgerichtet unterbunden werden.

Die AOKs planen die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft i.S.v. § 94 Absatz 1a SGB X - wahrscheinlich in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - über die vor allem der Betrieb und die Beschaffung von Anwendungen der elektronischen Patientenakte und möglicherweise auch weitergehende Anwendungen der Telematikinfrastruktur wahrgenommen werden sollen (die "AML-Gesellschaft"). Falls und sobald die AML-Gesellschaft rechtskräftig gegründet wurde und rechtsfähig ist, ist sie berechtigt - aber nicht verpflichtet - durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer dem Vertrag als weitere Auftraggeberin beizutreten. Der Auftragnehmer stimmt diesem Beitritt mit Vertragsabschluss unwiderruflich zu.

Besonderheit bei Los 1: Mehrfachrahmenvereinbarung (abweichend von der Angabe für die Los 2 bis 6 unter Ziffer IV.1.3) dieser Bekanntmachung)

Für das Los 1 werden - eine hinreichende Anzahl an zuschlagsfähigen Angeboten vorausgesetzt - drei Rahmenvertragspartner gesucht. Die Vergabe der Einzelaufträge unter dem Rahmenvertrag Los 1 erfolgt gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrags. Wegen der Einzelheiten wird auf Ziff. 3.7 des Rahmenvertrags Los 1 verwiesen. Für die Lose 1 bis 5 wird jeweils ein Rahmenvertragspartner gesucht.

Besonderheiten bei den Losen 5+6: Keine Zuschlagskombination

Gibt ein Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung ein Angebot sowohl auf das Los 5 als auch auf das Los 6 ab und ist dieser Bieter für den Zuschlag in beiden Losen vorgesehen, kann diesem Bieter der Zuschlag nur entweder im Los 5 oder im Los 6 erteilt werden. Bieter, die sowohl auf das Los 5 als auch auf das Los 6 ein Angebot abgeben, haben im Angebotsformblatt anzugeben, auf welches Los der Zuschlag vorrangig erteilt werden soll. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften. Macht ein Bieter / eine Bietergemeinschaft im Angebotsblatt keine Angaben zur Reihenfolge der Bezuschlagung, wird der Zuschlag vorrangig auf das Los erteilt, für welches kein/e weiteres/n zuschlagsfähiges/n Angebot/e eingegangen ist/sind. Sind sowohl auf das Los 5 als auch auf das Los 6 weitere zuschlagsfähige Angebote eingegangen, richtet sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung nach der Nummerierung der Lose, wobei das Los mit der kleineren Nummerierung Vorrang hat.

Ist ein Einzelbieter im Los 5 oder im Los 6 für den Zuschlag vorgesehen und beteiligt sich dieser Bieter - unter Berücksichtigung des Gebots des Geheimwettbewerbs - zugleich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, können der Einzelbieter und die Bietergemeinschaft nicht den Zuschlag im Los 5 und im Los 6 erhalten.

Jeder Bieter, der sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, hat im Angebotsblatt anzugeben, ob Zuschläge, die er als Einzelbieter erhält, oder Zuschläge, die er als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, vorrangig sein sollen. Fehlt eine Angabe, wird der Zuschlag vorrangig auf das Los erteilt, für welches kein/e weiteres/n zuschlagsfähiges/n Angebot/e eingegangen ist/sind. Im Übrigen wird das als Einzelbieter abgegebene Angebot vorrangig bezuschlagt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 020-055092

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 16/01/2023
Ortszeit: 09:01
muss es heißen:
Tag: 15/03/2023
Ortszeit: 09:01
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: