Implementierung SAP-HCM Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2023-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung SAP-HCM
Die SAP HCM Einführung umfasst die Module PA (Personaladministration), OM (Organisationsmanagement), und PY (Personalabrechnung).
Phase 1 Initialisierung, Konzeption, Feinplanung, Grundeinstellung
voraussichtlich 01.08.2023 - 30.11.2023
Phase 2 Umsetzung bis Go Live
Voraussichtlich 01.12.2023 - 31.03.2024
- Erste produktive Personalabrechnung 01.01.2024
Phase 3 Hypercare und Betriebsübergabe
Voraussichtlich 01.04.2024 - 30.06.2024
Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten auf die vom Bewerber vorgelegten Anträgen. Anträge, deren Bewertungen anhand der vorgegebenen Kriterien weniger als 60 von insgesamt 100 Punkten erreichen, werden als ungeeignet erachtet und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswertung zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate
5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate
6. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE)
7. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)
8. Vertraulichkeitserklärung
9. Nachweis Datenschutzbeauftragter
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen.
-Mitarbeiterzahen
- Nachweis eines Datenschutzbeauftragten
Bewertungsmerkmale des Teilnahmeantrages :
- 1. max. 60 Punkte: Referenzbeispiele 4 Stück (SAP Success Factor, HANA, 2 SAP-HCM Implementierung )
- 2. max. 40 Punkte: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- 3. max. 10 Punkte: Darstellung der Fachkunde (unternehmensbezogen)
- Insgesamt: max. 100 Punkte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin