Security Service Edge Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05951

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYD8R/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYD8R
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Security Service Edge

Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05951
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung einer Security Service Edge (SSE) als Software-as-a-Service (SaaS), Durchführung des Proof of Concept (PoC), die Produktivsetzung sowie den Support und Unterstützungsleistungen während des Betriebs einer SSE-Lösung.

Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

22305 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer hat der TK eine SSE-Lösung als eine Software as a Service (SaaS) Lösung bereit zu stellen. Daneben umfasst der Auftrag auch die Durchführung des Proof of Concept (PoC), die Konzeptionierung, die Implementierung, die spezifische Anpassung der Lösung und die Migration der Endgeräte der TK-Mitarbeitenden auf die SSE-Lösung sowie die Sicherstellung des Systembetriebs sowie den Support und Unterstützungsleistungen während des Betriebs. Ferner hat der Auftragnehmer der TK eine System- und Anwenderdokumentation und entsprechende Schulungsunterlagen bereitszustellen sowie alle erforderlichen Schulungen im Rahmen der Systemeinführung durchzuführen.

Die Schätzmengen ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage A1)

https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYD8R/de/documents/filledByCompany/A1+Preisblatt.xlsx

Der Höchstwert beträgt 120% des Angebotsvergleichspreises brutto (siehe Ziffer 1.1. des Vertrags über Cloudleistungen).

Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Hinweis zu II.2.5 (Zuschlagskriterien):

Der Zuschlag wird auf das Angebot, welches nach Abschluss der Angebotswertung gemäß den Zuschlagskriterien auf dem ersten Rang liegt (sog. Erstauftragnehmer) sowie auf dasjenige Angebot, welches dem erstplatzierten Angebot im Rang unmittelbar nachfolgt und das die SSE-Lösung eines anderen Herstellers zum Gegenstand hat (sog. Zweitauftragnehmer), erteilt. Nach Zuschlagserteilung wird zunächst nur mit dem Erstauftragnehmer in die Leistungsphase 1 (Proof of Concept - PoC) eingetreten und die von ihm angebotene SSE-Lösung in die IT-Infrastruktur der TK integriert und anhand der in der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) vorgegebenen Testfällen verprobt. Ist der PoC mit der vom Erstauftragnehmer angebotene SSE-Lösung erfolgreich, wird das Vertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer weiter fortgesetzt und in die nächsten Leistungsphasen übergegangen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis mit dem Zweitauftragnehmer. Ist der PoC mit der vom Erstauftragnehmer angebotene SSE-Lösung nicht erfolgreich, endet das Vertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer. In diesem Fall wird mit dem Zweitauftragnehmer in die Leistungsphase 1 (PoC) eingetreten und die von ihm angebotene SSE-Lösung in die IT-Infrastruktur der TK integriert und anhand der in der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) vorgegebenen Nutzungsszenarien (Testfälle) verprobt. Ist der PoC mit der vom Zweitauftragnehmer angebotene SSE-Lösung erfolgreich, wird der Vertrag mit dem Zweitauftragnehmer weiter fortgesetzt und in die nächsten Leistungsphasen übergegangen. Ist der PoC mit der vom Zweitauftragnehmer angebotene SSE-Lösung nicht erfolgreich, endet auch das Vertragsverhältnis mit dem Zweitauftragnehmer.

Hinweis zu Ziffer II.2.7 (Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems):

Die angegebene Laufzeit von 48 Monaten bezieht sich auf den Leistungszeitraum des Vertrags über Cloudleistungen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab dem auf den Zeitpunkt des Betriebsbeginns folgenden Monatsersten. Wird er nicht gekündigt oder auf andere Weise vorzeitig beendet, endet der Vertrag nach Ablauf von 48 Monaten nach Betriebsbeginn.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/03/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD8R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023