Security Service Edge Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05951
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Security Service Edge
Bereitstellung einer Security Service Edge (SSE) als Software-as-a-Service (SaaS), Durchführung des Proof of Concept (PoC), die Produktivsetzung sowie den Support und Unterstützungsleistungen während des Betriebs einer SSE-Lösung.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
22305 Hamburg
Der Auftragnehmer hat der TK eine SSE-Lösung als eine Software as a Service (SaaS) Lösung bereit zu stellen. Daneben umfasst der Auftrag auch die Durchführung des Proof of Concept (PoC), die Konzeptionierung, die Implementierung, die spezifische Anpassung der Lösung und die Migration der Endgeräte der TK-Mitarbeitenden auf die SSE-Lösung sowie die Sicherstellung des Systembetriebs sowie den Support und Unterstützungsleistungen während des Betriebs. Ferner hat der Auftragnehmer der TK eine System- und Anwenderdokumentation und entsprechende Schulungsunterlagen bereitszustellen sowie alle erforderlichen Schulungen im Rahmen der Systemeinführung durchzuführen.
Die Schätzmengen ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage A1)
Der Höchstwert beträgt 120% des Angebotsvergleichspreises brutto (siehe Ziffer 1.1. des Vertrags über Cloudleistungen).
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis zu II.2.5 (Zuschlagskriterien):
Der Zuschlag wird auf das Angebot, welches nach Abschluss der Angebotswertung gemäß den Zuschlagskriterien auf dem ersten Rang liegt (sog. Erstauftragnehmer) sowie auf dasjenige Angebot, welches dem erstplatzierten Angebot im Rang unmittelbar nachfolgt und das die SSE-Lösung eines anderen Herstellers zum Gegenstand hat (sog. Zweitauftragnehmer), erteilt. Nach Zuschlagserteilung wird zunächst nur mit dem Erstauftragnehmer in die Leistungsphase 1 (Proof of Concept - PoC) eingetreten und die von ihm angebotene SSE-Lösung in die IT-Infrastruktur der TK integriert und anhand der in der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) vorgegebenen Testfällen verprobt. Ist der PoC mit der vom Erstauftragnehmer angebotene SSE-Lösung erfolgreich, wird das Vertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer weiter fortgesetzt und in die nächsten Leistungsphasen übergegangen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis mit dem Zweitauftragnehmer. Ist der PoC mit der vom Erstauftragnehmer angebotene SSE-Lösung nicht erfolgreich, endet das Vertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer. In diesem Fall wird mit dem Zweitauftragnehmer in die Leistungsphase 1 (PoC) eingetreten und die von ihm angebotene SSE-Lösung in die IT-Infrastruktur der TK integriert und anhand der in der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) vorgegebenen Nutzungsszenarien (Testfälle) verprobt. Ist der PoC mit der vom Zweitauftragnehmer angebotene SSE-Lösung erfolgreich, wird der Vertrag mit dem Zweitauftragnehmer weiter fortgesetzt und in die nächsten Leistungsphasen übergegangen. Ist der PoC mit der vom Zweitauftragnehmer angebotene SSE-Lösung nicht erfolgreich, endet auch das Vertragsverhältnis mit dem Zweitauftragnehmer.
Hinweis zu Ziffer II.2.7 (Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems):
Die angegebene Laufzeit von 48 Monaten bezieht sich auf den Leistungszeitraum des Vertrags über Cloudleistungen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab dem auf den Zeitpunkt des Betriebsbeginns folgenden Monatsersten. Wird er nicht gekündigt oder auf andere Weise vorzeitig beendet, endet der Vertrag nach Ablauf von 48 Monaten nach Betriebsbeginn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD8R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.