Verlängerung eines bestehenden Wartungsvertrags

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verlängerung eines bestehenden Wartungsvertrags

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72253200 Systemunterstützung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es soll der bestehende Wartungsvertrag 83202AJJ mit der Firma Hewlett Packard um weitere zwei Jahre verlängert werden. Bei der Serverumgebung handelt es sich um eine homogene Serverlandschaft im Bereich der Unix-Umgebung des DevNet. Der Wartungsvertrag besteht seit dem 01.04.2018.

Dieses Entwicklungsnetz wird ausschließlich in Hamburg betrieben und für die Kooperation eingesetzt. In den Kooperationsländer stehen ebenfalls entsprechende HP-Server. Im Rahmen der Kooperation haben sich die Länder auf die zentrale Softwareentwicklung (sehr Gerätenah) als auch gezielt auf die Betriebsumgebung geeinigt. Gem. Mitteilung des Bedarfsträgers ist ein Austausch der Hardware nicht möglich, da die speziell entwickelte Software auf die HP Geräte abgestimmt ist.

Aufgrund dieses engen Zusammenspiels zwischen Hard- und Software kann auch nur der Hersteller und Entwickler dieses Netzes die erforderliche Wartung erbringen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll der bestehende Wartungsvertrag 83202AJJ mit der Firma Hewlett Packard um weitere zwei Jahre verlängert werden. Bei der Serverumgebung handelt es sich um eine homogene Serverlandschaft im Bereich der Unix-Umgebung des DevNet. Der Wartungsvertrag besteht seit dem 01.04.2018.

Dieses Entwicklungsnetz wird ausschließlich in Hamburg betrieben und für die Kooperation eingesetzt. In den Kooperationsländer stehen ebenfalls entsprechende HP-Server. Im Rahmen der Kooperation haben sich die Länder auf die zentrale Softwareentwicklung (sehr Gerätenah) als auch gezielt auf die Betriebsumgebung geeinigt. Gem. Mitteilung des Bedarfsträgers ist ein Austausch der Hardware nicht möglich, da die speziell entwickelte Software auf die HP Geräte abgestimmt ist.

Aufgrund dieses engen Zusammenspiels zwischen Hard- und Software kann auch nur der Hersteller und Entwickler dieses Netzes die erforderliche Wartung erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Es soll der bestehende Wartungsvertrag 83202AJJ mit der Firma Hewlett Packard um weitere zwei Jahre verlängert werden. Bei der Serverumgebung handelt es sich um eine homogene Serverlandschaft im Bereich der Unix-Umgebung des DevNet. Die Server wurde im Jahr 2017 im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (mit Veröffentlichung nach § 135 GWB) beschafft. Die Installation erfolgte am 08.03.2018, so dass der Wartungsvertrag zum 01.04.2018 zu laufen begann.

Bei dem DevNet handelt es sich um eine Entwicklungsumgebung der Kooperation zwischen Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Thüringen, der Bundespolizei und Hamburg. Dieses Entwicklungsnetz wird ausschließlich in Hamburg betrieben und für die Kooperation eingesetzt. In den Kooperationsländer stehen ebenfalls entsprechende HP-Server. Im Rahmen der Kooperation haben sich die Länder auf die zentrale Softwareentwicklung (sehr Gerätenah) als auch gezielt auf die Betriebsumgebung geeinigt. Gem. Mitteilung des Bedarfsträgers ist ein Austausch der Hardware nicht möglich, da die speziell entwickelte Software auf die HP Geräte abgestimmt ist.

Aufgrund dieses engen Zusammenspiels zwischen Hard- und Software kann auch nur der Hersteller und Entwickler dieses Netzes die erforderliche Wartung erbringen.

Die Vergabe kann auch nur von der Polizei Hamburg erfolgen und nicht vom zentralen IT-Dienstleister, da die Polizei Hamburg als Lizenznehmer registriert ist. Die Registrierung der Lizenzen kann nur auf den tatsächlichen Auftraggeber erfolgen, somit sind jedwede Zwischenhändler ausgeschlossen, da sonst diese bei HP registriert sind und nicht die Polizei Hamburg. Dieses ist aber zwingend erforderlich, um die Vielfalt und die Möglichkeiten der Lizenzen zu nutzen.

Die Verlängerung des Wartungsvertrags für den Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2025 soll daher im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV mit einer vorgeschalteten Ex-Ante Veröffentlichung gemäß § 135 GWB erfolgen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Nachprüfungsanträge sind

- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,

Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg

- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach

[gelöscht]

zu richten.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023