Kauf von bis zu 7 Hubrettungsfahrzeugen für die Berufsfeuerwehr Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222120941
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von bis zu 7 Hubrettungsfahrzeugen für die Berufsfeuerwehr Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss eines Vertrages mit einem Generalunternehmer über die Lieferung von bis zu 7 Hubrettungsfahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr mit Ausrüstung nach Beladeplan. Die Auslieferung von 3 Fahrzeugen soll in 2024 erfolgen.
Die Beschaffung von bis zu 4 weiteren Fahrzeugen steht unter dem Vorbehalt entsprechender verfügbarer Haushaltsmittel, die zwar bereits beantragt, aber parlamentarisch noch nicht beschlossen sind.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss eines Vertrages mit einem Generalunternehmer über die Lieferung von bis zu 7 Hubrettungsfahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr mit Ausrüstung nach Beladeplan. Die Auslieferung von 3 Fahrzeugen soll in 2024 erfolgen.
Die Beschaffung von bis zu 4 weiteren Fahrzeugen steht unter dem Vorbehalt entsprechender verfügbarer Haushaltsmittel, die zwar bereits beantragt, aber parlamentarisch noch nicht beschlossen sind.
Folgende Optionen sollen angeboten werden:
• Option 1 - „360° BirdView-System“
• Option 2 - Zwei Kameras an den Korbseiten zur Erzeugung eines 270° Bildes
• Option 3 - Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für das dritte Jahr ab Fahrzeugübergabe
• Option 4 - Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für das vierte Jahr ab Fahrzeugübergabe
Die Optionen werden bei der Ermittlung des Vergleichspreises nicht berücksichtigt.
Mit dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise einzureichen:
• Firmenangaben und Lieferzeit
• Technisches Leistungsverzeichnis
• Zusicherung Qualitätssicherung, Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung, Benennung von Servicezentren
• Darlegung Qualitätssicherung
• Erklärung Ersatzteilversorgung
• Erklärung zur EMV-Verträglichkeit
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Vorläufiger Realisierungszeitplan
• Gestattungsvereinbarung zur Wartung und Reparatur durch die Feuerwehr Hamburg
• Zusicherung Garantie für den Durchrostungsschutz
• Besichtigungsbestätigung
• Skizze Beladungsunterbringung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von bis zu 7 Hubrettungsfahrzeugen für die Berufsfeuerwehr Hamburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschlagszahlungen sind mit Zustimmung der Feuerwehr Hamburg nach Fertigstellung bzw. Anlieferung des LKW-Fahrgestells möglich. Sicherheiten sind in der jeweiligen Höhe der Abschlagszahlungen ist bis zur Übergabe des jeweiligen Fahrzeuges durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.