Softwarelösung zur Abbildung einer Entgeltordnung im SAP-ERP
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelösung zur Abbildung einer Entgeltordnung im SAP-ERP
Lieferung einer Softwarelösung zur Abbildung der gültigen FBB-Entgeltordnung im SAP-ERP zur Fakturierung dieser Entgelte bezogen auf Landungen sowie Starts am Flughafen BER sowie Softwarepflege.
Ausgangssituation:
Der SAP-Standard bietet keine Softwarelösung zur Abbildung einer Entgeltordnung bezogen auf Landungen sowie Starts an Flughäfen.
Es bedarf mithin einer Softwarelösung zur Abbildung der gültigen FBB-Entgeltordnung im SAP-ERP zur Fakturierung dieser Entgelte bezogen auf Landungen sowie Starts am Flughafen BER.
Aus dieser Zielstellung ergeben sich die nachfolgenden fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Softwarelösung:
Fachliche Anforderungen
Die FBB-Entgeltordnung beschreibt, für welche Leistungen Entgelte seitens der Airlines zu entrichten sind.
Abbildung der Entgelte inklusive Preise (Preisfindung) gemäß aktueller FBB- Entgeltordnung im SAP-ERP inklusive Fakturierung der Entgelte im Modul SD/ FI.
Funktionale Anforderungen
Programm zum Import der Flugbewegung aus dem FARMS in das SAP-ERP
Programm zum Anlegen der importierten Flugbewegung als SD-Auftrag
Abbildung der Informationen zu den einzelnen Flugbewegungen im SD-Auftrag
Monitoring bezogen auf die angelegten SD-Aufträge
Bereitstellung des Rechnungslayouts inklusive Rechnungsanlage
Abbildung der Entgelte in der SD-Preisfindung
Programm zum Anlegen von SD-Aufträge sowie Fakturieren der Volumen-, - Destinations- sowie Auslastungsförderung gemäß der jeweils gültigen FBB-Entgeltordnung
Im Rahmen eines Softwarepflegevertrages muss außerdem die Bereitstellung ggfs. notwendiger Patches, Updates, Upgrades oder Releases abgesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen können ihr grundsätzliches Interesse an der Ausführung des beschriebenen Auftrags bis zum 07.03.2023, 11:00 Uhr formlos per Email an die [gelöscht] bekunden. Bitte beziehen Sie sich im Betreff der Email auf VI-2023-0001.
Bitte beachten Sie, dass das gegebenenfalls nachfolgende Verfahren als Nichtförmliches Verfahren der Unterschwelle geführt wird. Diese Bekanntmachung erfolgt nur zu Transparenzzwecken EU-weit.
Diese regelmäßige, nichtverbindliche Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung für den AG, die angekündigte Beschaffung tatsächlich auszuschreiben. Vielmehr kann ohne Angabe von Gründen auf die Vergabe aller oder einzelner Aufträge, die Gegenstand der regelmäßigen, nichtverbindlichen Bekanntmachung sind, verzichtet werden. Ein schutzwürdiges Vertrauen der Unternehmen auf Einleitung des Beschaffungsprozesses besteht nicht.