Lieferung von Zaunbaumaterial zum Bau von forstlichen Kulturzäunen (Wildschutzzaun) für Bundesliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 418-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Zaunbaumaterial zum Bau von forstlichen Kulturzäunen (Wildschutzzaun) für Bundesliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Lieferung von Zaunbaumaterial zum Bau von forstlichen Kulturzäunen (Wildschutzzaun) für Bundesliegenschaften (Bundesforstbetriebe) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesforstbetrieb Mittelelbe;Bundesforstbetrieb Westbrandenburg; Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree; Bundesforstbetrieb Trave; Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz; Bundesforstbetrieb Lüneburger Heide; Bundesforstbetrieb Niedersachsen; Bundesforstbetrieb Nördl. Sachsen-Anhalt; Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel; Bundesforstbetrieb Schwarzenborn;
Bundesforstbetrieb Rhein-Weser; Bundesforstbetrieb Grafenwöhr; Bundesforstbetrieb Hohenfels; Bundesforstbetrieb Lausitz; Bundesforstbetrieb Reußenberg; Bundesforstbetrieb Thür.-Erzgebirge; Bundesforstbetrieb Heuberg
Die genauen Ortsbezeichnungen der Lieferorte sind der Anlage: 05a_VOEK 418-22_Anl._B-02a_Lieferorte zu entnehmen
Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt und den Ergänzenden Vertragsbedingungen.
Zu liefern sind unter anderen gem. Leistungsbeschreibung (Anlage C-02):
1. Wildgatter-Knotengeflecht mit einer Höhe von 1.600 mm bis 20.000 lfm
2. Wildgatter-Knotengeflecht mit einer Höhe von 1.800 mm bis 22.000 lfm
3. Wildgatter-Knotengeflecht mit einer Höhe von 2.000 mm bis 16.000 lfm
4. Wildgatter-Knotengeflecht mit einer Höhe von 2.000 mm bis 50.000 lfm
Weitere Einzelheiten zur Lieferung sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf (Anlage C-01, Rahmenvertragsbedingungen Pkt. 2.4).
Die von dem AN eingesetzten Fahrzeugen müssen für den Transport der vertragsgegenständlichen Materialien geeignet und ordnungsgemäß ausgestattet sein.
Insbesondere müssen die eingesetzten Fahrzeuge und das eingesetzte Personal geeignet sein, die abgerufenen Materialien erforderlichenfalls auch auf befestigten, LKW-befahrbaren Forstwegen zu dem jeweiligen Leistungsort zu transportieren und dort zu entladen.
Ausschlussgrund u.a.:
Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vergabeunterlagen: 04_VOEK 418-22_Anl._B-01_Angebots. und 05b_VOEK 418-22_Anl._B-02b_LV_PB)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate), Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer
Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen Bieterauskunftsbogen enthalten oder durch EEE). Ein Nachweis aus dem Berufs oder Handelsregister (gem. § 44 VgV, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Für Bieter aus der Bundesrepublik Deutschland
ist ein Nachweis aus der Handwerksrolle oder aus dem Handelsregister, bei Einzelunternehmen ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und einzureichen.
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 06a_VOEK 418-22_Anl._B-03_Bieterauskoder durch EEE).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 3,0 Mio. €,
Sachschäden 3,0 Mio. €
Vermögensschäden 0,3 Mio. €
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist ein Nachweis der bestehenden Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 06a_VOEK 418-22_Anl._B-03_Bieterausk. oder durch EEE).
3. Eigenerklärung gem. § 124 Abs. 2 GWB zum Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (Anlage der Ausschreibungsunterlagen:06a_VOEK 418-22_Anl._B-03_Bieterausk. oder durch EEE).
s.o.
Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (06a_VOEK 418-22_Anl._B-03_Bieterausk.) Pkt. 6 der Bieterauskunft mit Eigenerklärungen, Eigenerklärung zur Leistungserbringung
Pkt. 7 Leistungsbezogene Angaben, Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl des Unternehmens
Pkt. 8 Angaben zu Referenzen,Benennung von 3 Referenzen über die Lieferung von Zaunbaumaterial gem. der Leistungs-beschreibung (Anlage C-02b) und Ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-03) aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. gemäß § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu 3 Referenzen sind zulässig müssen aber alle Angaben aus den nachfolgenden Tabellen zu Referenzangaben erfüllen.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Pkt. 10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen gemäß § 36 VgV Unteraufträge, der Bieter ist verpflichtet bei Inanspruchnahme von Unterauftragnehmer diese zu benennen und mit dem Formblatt (Anlage B-06, 08_VOEK 418-22_Anl._B-06_Unterauftragn._Verpflicht.) einzureichen.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche
Erklärunersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten
Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (06a_VOEK 418-22_Anl._B-03_Bieterausk) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann
zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs.1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE
eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition und Lieferposition keine Eintragung
vorgenommen wurde, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in Textform oder in elektronischer Form
über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und
Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf
eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und /oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 13.04.2023. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit
dem Formblatt Frage Antwort (16_VOEK 418-22_Anl._C-06_Fbl._Frage-Antwort) ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de