Fassadenarbeiten - Sandwichwand Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0059-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenarbeiten - Sandwichwand
•Herstellen einer Stahl-PUR Sandwichwand ca. 1.000 m² (dreiseitig, 2x Stirnseite [30,6m x 8,9m] und 1x Längsseite [72,9m x 8,9m])
•Herstellung Sockelabdichtung ca. 90 m²
•Herstellung Sockeldämmung ca. 160m²
•Einbau Außentüren 8 St.
•Einbau Fenster 16 St.
Berlin - Indira-Ghandi-Straße
Es sind die Bauleistungen im Bereich Fassadenarbeiten an Hallenwänden von baulichen Anlagen im Straßen- und Verkehrsbau zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind erforderlich:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch II. Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
der auf Leistungen entfällt, die mit den
vorliegenden Leistungen vergleichbar sind
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis
-Es sind mindestens 2 Referenzen der beschriebenen Leistungsanforderung die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten Tiefbau / Grundleitungsarbeiten /unterirdische Bauwerke, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf die Leistungsart vergleichbar sind nachzuweisen.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter gemäß gemäß Formablatt
Eigenerklärung
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche
zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Technische Ausstattung des Bewerbers gemäß Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis
"1. Referenzen, die die aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vollständig mit 0 Punkten bewertet. Es erfolgt ein zwingender Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags.
2. Der Bewertungsmaßstab für jedes Eignungskriterium sowie für jedes Unterkriterium ist nachfolgend angegeben.
3. Aus den für jedes Eignungskriterium/Unterkriterium vergebenen Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte) für die Eignungsbewertung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ermittelt.
4. Es ist geplant die 5 bestqualifiziertesten Teilnehmer(n) des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten der Referenz 1 aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine Gleichheit, entscheidet das Los."
siehe Bewertungsmatrix
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle , RaumD0258, Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin.
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2.Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3.Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I 1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der First zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige Verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.