Kleinteilige Planungsleistungen für Einzelverträge bis 50 TEUR Netto-Honorar (Rahmenvereinbarung), Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz) der DB AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61669
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kleinteilige Planungsleistungen für Einzelverträge bis 50 TEUR Netto-Honorar (Rahmenvereinbarung), Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz) der DB AG
Kleinteilige Planungsleistungen für Einzelverträge bis 50 TEUR Netto-Honorar (Rahmenvereinbarung), Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz) der DB AG
Bundesweit
Rahmenvereinbarung zur Fachplanung von technischen Ausrüstungen Elektrotechnik, 50 Hz der Deutschen Bahn AG und deren verbundene Unternehmen mit folgenden Hauptleistungen: Planungen in den Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich, bis längstens 31.03.2027
Zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100 % Preis (Honorar)
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5-fache des Durchschnittswertes aller wertbaren Angebote nicht überschreitet. Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage eines vom AG vorgegebenen Warenkorbes / fiktiven Projektes, bei dem z.T. gewichtete Preisbestandteile vorgegeben werden.
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eingegangene Angebote einen Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kleinteilige Planungsleistungen für Einzelverträge bis 50 TEUR Netto-Honorar (Rahmenvereinbarung), Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz) der DB AG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.